Namen & Neues
Grünzug und Schule statt Wohnungen am Thälmannpark
Veröffentlicht am 28.03.2019 von Christian Hönicke
Keine neuen Wohnungen am Ernst-Thälmann-Park: Das Bezirksamt wird einen Bebauungsplan für den Streifen vom Planetarium an der Prenzlauer Allee bis zur Lilli-Henoch-Straße aufstellen. Der Plan sieht auf dem ehemaligen Güterbahnhof Greifswalder Straße allerdings keine Bebauung, sondern eine öffentliche Grünverbindung vor. Das Gelände gehört dem Investor Christian Gérôme und der Sanus AG. Man wollte hier bis zu 600 Wohnungen errichten. Im November hatte Gérôme vom Berliner Verwaltungsgericht bestätigt bekommen, dass die Fläche prinzipiell nach § 34 des Baugesetzbuchs bebaubar wäre. Er hatte daraufhin einen neuen Antrag zum Bau von zwei Hochhäusern eingereicht.
Das ist nun mit dem neuen Bebauungsplan 3-61 für das Gebiet endgültig ausgeschlossen, wie Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (B’90/Grüne) erklärte. Schon am 9. April könne das Bezirksamt demnach den Aufstellungsbeschluss für den Plan fassen. Dann muss mit Gérôme über den Flächenverkauf verhandelt werden – weil er noch kein Wohnbaurecht hat, würde er einen niedrigeren Preis erhalten. Aktuell wird das Areal als Gewerbefläche geführt.
Es gehe bei dem Bebauungsplan „in erster Linie um die Sicherung eines dringend benötigten Schulstandorts“, teilte Kuhn auf Nachfrage mit. So sollen Flächen für die Erweiterung der Schule am Planetarium und den Neubau einer Gemeinschaftsschule gesichert werden. Für letztere sollen auch die bisherigen Parkplätze in der Lilli-Henoch-Straße genutzt werden. Eine Machbarkeitsstudie dazu soll nun durchgeführt werden.
Die Eigentümer kündigten rechtliche Schritte gegen den Beschluss und „massive Schadensersatzansprüche“ an. „Die beabsichtigte Planung wird aus unserer Sicht an rechtlichen Hürden scheitern, denn die Nutzung der Flächen für öffentliche Zwecke ist rechtlich ausgeschlossen“, so Gérôme. Die Nutzung des Standorts für den Wohnungsbau oder für gewerbliche Zwecke könne „zwar verzögert, aber nicht dauerhaft verhindert werden“. In unmittelbarer Nähe seien zudem genügend öffentliche Flächen für den Schulbau vorhanden. Es stelle sich daher die Frage, ob das Bezirksamt zur Verhinderung des Wohnungsbaus „die Instrumente des Baurechts lediglich missbraucht“.