Namen & Neues

"Volksverhetzung": Streit in Pankower AfD eskaliert

Veröffentlicht am 11.04.2019 von Christian Hönicke

Der Landesvorstand der Berliner AfD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Stephan Wirtensohn eingeleitet. Dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Pankow wird  „parteischädigendes Verhalten“ vorgeworfen. Michael Adam, Vorsitzender der AfD Pankow und Europawahl-Kandidat der Berliner AfD, erklärte, Anlass sei der Verdacht auf Verstoß gegen den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt den Straftatbestand der Volksverhetzung. Wirtensohn habe per „Whatsapp“ mutmaßlich volksverhetzende Inhalte verschickt, so Adam. „Menschenverachtende Äußerungen gegenüber anderen Menschen aus der BVV“ stünden im Raum.

Eine „Schmutzkampagne“ gegen sich sieht dagegen Wirtensohn. Er war zuletzt wegen einer Auseinandersetzung mit Andreas Geithe, Bürgerdeputierter der AfD im BVV-Ausschuss für Soziales, in die Schlagzeilen geraten. Wirtensohn hatte seinem Kontrahenten ein Foto von sich mit einem Maschinengewehr geschickt. Das versah er mit der Unterschrift „Antifaneutralisierer“ – angeblich, um dessen Gesinnung zu „testen“. Die „Prenzlberger Stimme“ hatte zuerst darüber berichtet. Wirtensohn wirft Geithe vor, in der Vergangenheit Mitglied in rechtsextremen Organisationen wie der verbotenen „Nationalistischen Front“ gewesen zu sein, was dieser bestreitet. Adam erklärte, ihm gegenüber habe Geithe eingeräumt, Mitglied der rechtsextremen Partei „Die Republikaner“ gewesen zu sein. Seine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene bestreitet er allerdings.

Geithe will auch nicht für einen Tweet mit dem Wortlaut „wir sollten eine SA gründen und aufräumen“ verantwotlich gewesen sein. Dieser war auf einem Twitter-Profil mit dem Namen Geithes veröffentlicht worden. Den ganzen Sachverhalt lesen Sie in diesem Artikel.

Auf Antrag Wirtensohns sollte Geithe von seinem Amt abberufen werden. Doch bei der Sondersitzung am gestrigen Mittwochabend lehnten die anwesenden Mitglieder der BVV die Abberufung ab. Nur elf statt der benötigten 37 Abgeordneten stimmten für den Antrag Wirtensohns, zuvor hatten die Fraktionen von SPD und Linken den Saal verlassen. Geithe bleibt damit Bürgerdeputierter im Sozialausschuss.