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Umwandlung von Mietwohnungen: Bezirk kritisiert Schlupfloch

Veröffentlicht am 01.08.2019 von Christian Hönicke

Umwandlung von Mietwohnungen: Bezirk kritisiert Schlupfloch. Schwere Vorwürfe äußern die Mieter der Kastanienallee 94 in Prenzlauer Berg in Richtung Bezirksamt Berlin-Pankow. Es sei „kurz davor, dass in den 90er Jahren mit staatlichen Fördergeldern ’sozial‘ sanierte Haus Kastanienallee 94 in Wohneigentum umwandeln zu lassen“, schreiben die Anwohner.

Das Haus befindet sich im Erhaltungsgebiet Teutoburger Platz, dort sind Umwandlungen in Eigentumswohnungen eigentlich untersagt. Das geht nur, wenn das Bezirksamt eine Genehmigung erteilt. Nach Gesprächen mit der Mieterberatung Prenzlauer Berg und der Abteilung Stadtentwicklung des Bezirksamts stehe die Genehmigung des Antrags in den nächsten Tagen an, so die Mieter. Antragsteller und Hauseigentümer sei die Akelius GmbH. Die schwedische Firma hält knapp 14.000 Wohnungen in Berlin und ist hoch umstritten.

Zwar hätten die Mieter bei einer Umwandlung ein Vorkaufsrecht,  doch „gibt es wohl nur wenige, die finanziell in der Lage sind, sich ihre Wohnungen auch kaufen zu können“. Der Hauseigentümer beabsichtigte offensichtlich auch gar nicht, an die Mieter zu verkaufen, „da seinerseits keine Informationen, noch Angebote vorliegen“.

Das Stadtentwicklungsamt Pankow bestätigt den Vorgang auf Nachfrage. Am 10. Juli 2019 sei der Antrag auf Umwandlung von Akelius eingereicht worden, teilt Bezirksbürgermeister Sören Benn (Linke) in Vertretung des zuständigen Baustadtrats Vollrad Kuhn (B’90/Grüne) mit, der derzeit im Urlaub ist. Dem Amt seien die Hände gebunden, es gebe „keinen Spielraum und kein Ermessen“. Grund sei eine gesetzliche Ausnahmeregelung: Man müsse die Umwandlung genehmigen, „wenn sich der Eigentümer verpflichtet, die Eigentumswohnungen 7 Jahre nur an Mieter zu veräußern“.

Dieses Schlupfloch kritisiert der Bezirk. „Die Anträge gemäß dieses Ausnahmetatbestands sind berlinweit zur Regel geworden, so dass die eigentliche Zielsetzung der Umwandlungsverordnung, nämlich dass nicht umgewandelt wird, konterkariert wird“, sagt Benn. „Zwar sind die Mieter mindestens 7 Jahre geschützt, umgewandelt wird aber trotzdem.“ Allerdings könne das Stadtentwicklungsamt nicht bestätigten, das das Haus Kastanienallee 94 ein ehemaliges Förderobjekt sei: „Hierzu gibt es im Stadtentwicklungsamt keinerlei Unterlagen.“ – Text: Christian Hönicke
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