Namen & Neues
Kein Platz: Bezirksamt gegen neue Hundeauslaufgebiete
Veröffentlicht am 15.08.2019 von Christian Hönicke
Kein Platz: Bezirksamt gegen neue Hundeauslaufgebiete. Im ganzen Berliner Bezirk Pankow gibt es 10.000 Hunde, aber nur zwei offizielle Hundeauslaufgebiete (Mauerpark und Arkenberge). Mehr werden es wohl nicht werden – das Bezirksamt sieht dafür schlicht keinen Platz. Es bestehe nämlich ein „Zielkonflikt“ zur Versorgung der Menschen mit Grünflächen, und letztere habe Vorrang, teilte der zuständige Bezirksstadtrat Vollrad Kuhn (B’90/Grüne) mit. Die BVV hatte sein Amt im Januar aufgefordert, ein Hundeauslaufgebiet in Weißensee einzurichten. Vorgeschlagen wurde explizit das ehemalige Wildgehege am Weißen See.
Doch das Bezirksamt hat den Vorschlag nun abgelehnt. Es gebe weder eine gesetzliche Verordnung in Berlin zur Ausweisung von Gassiflächen noch einen Rechtsanspruch darauf. Wohl aber gebe es gesetzliche Anforderungen an eine Versorgung mit wohnungsnahem Grün, Spiel- und Sportflächen für Menschen. „Es besteht aufgrund der Bevölkerungszunahme ein zunehmend größer werdendes Versorgungsdefizit“, so Kuhn. Durchschnittlich würden in den Pankower Kiezen „etwa 40 Prozent der als Lebensgrundlage notwendigen Grün- und Erholungsflächen“ fehlen. „Aus diesen Gründen kann keine der bestehenden Grünflächen umgewidmet und zu einem Hundeauslaufgebiet umgenutzt werden.“
Beistand bekommt Kuhn von seinem Kollegen Daniel Krüger (parteilos/für AfD): „Wo sollen denn diese Gebiete herkommen?“, fragt der Umweltstadtrat. Es gebe ja schon den eklatanten Mangel an Spiel- und Grünflächen, „und wenn ich nun für Hunde etwas einrichte, nehme ich den Menschen noch mehr weg. Für neue Auslaufgebiete müsste der Bezirk schon Flächen ankaufen.“ Doch das sei utopisch, wenn sogar für Schulen der Platz fehle.
Für das knapp 700 Quadratmeter große ehemalige Rehgehege am Weißen See gibt es übrigens schon andere Pläne, erklärt Kuhn: „Im Gesamtkonzept des Bezirkes zur Sanierung der Grünanlage ist an dieser Stelle eine parkaffine gemeinwohlorientierte Nutzung vorgesehen, z. B. eine Nachnutzung als Sport- und Spielverleihstation, Parkdienst- oder Sanitätsstation.“ – Text: Christian Hönicke
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