Namen & Neues
Neue StVO: Das wird alles teurer
Veröffentlicht am 19.03.2020 von Christian Hönicke
Höhere Strafen für Falschparker und Temposünder. In diesen Tagen wird die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft treten – laut Verkehrsministerium „schnellstmöglich“. Durch die Novelle sollen vor allem Fußgänger und Radfahrer besser geschützt werden, auch bei uns in Berlin. Hier finden Sie einen Überblick, wie sich die Strafen ändern.
- Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern auf der Straße ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern Pflicht – das gilt auch, wenn Räder oder E-Scooter den Radstreifen nutzen.
- Die Strafen für Tempoverstöße werden verschärft. Ein einmonatiges Fahrverbot gibt es künftig innerorts ab 21 km/h und außerorts ab 26 km/h zu viel. Wer keine Rettungsgasse bildet, erhält ebenfalls einen Monat Fahrverbot.
- Parken auf Geh- und Radwegen wird teuer (55 bis 100 Euro). Erstmals gibt es für Parkverstöße bei Gefährdung zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Auch andere Parkverstöße werden teurer, beispielsweise das Parken in zweiter Reihe und auf Straßenbahnschienen.
- Halten in zweiter Reihe ist weiterhin verboten und wird nun härter bestraft: mindestens 55 Euro, bei Behinderung sogar 70 Euro und einen Punkt.
- Teurer werden auch Abbiegen ohne Schulterblick (140 Euro und ein Monat Fahrverbot) und Türaufreißen ohne Prüfblick (40 Euro).
- Halten zum Be- und Entladen auf Rad-Schutzstreifen mit gestrichelter Linie ist komplett verboten (bisher waren bis zu drei Minuten erlaubt).
- Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen (sonst 70 Euro und ein Punkt).
- Radfahrern ist es nun ausdrücklich erlaubt, nebeneinanderfahren zu fahren.
- Der Grünpfeil zum Rechtsabbiegen für den Radverkehr wird eingeführt.
- Auch Jugendliche und Erwachsene dürfen im Lastenrad mitfahren.
- Gehwegradeln wird teuer (55 bis 100 Euro).
- Mit dem neuen Schild „Fahrradzone“ können größere Bereiche nach den Regeln für Fahrradstraßen eingerichtet werden. Radfahrer haben hier Vorrang, Autos dürfen höchstens 30 km/h fahren und müssen hinter Radfahrern zurückbleiben.
- Es gibt ein neues Schild „Radschnellweg“.
- Mit dem neuen Zusatzschild „Lastenfahrrad“ können extragroße Parkplätze oder spezielle Lieferzonen für Transport-Fahrräder eingerichtet werden. – Text: Christian Hönicke
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