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Schlosspark-Kiez: Bezirksamt verteidigt Nachverdichtungspläne

Veröffentlicht am 10.12.2020 von Christian Hönicke

Das Drama um die Nachverdichtung von Wohnblöcken am Schlosspark Schönhausen geht in die nächste Runde. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) will eine Bebauung der Gesobau-Höfe verhindern, das Bezirksamt besteht dagegen auf der Nachverdichtung und hält eine „Nullvariante“ für nicht akzeptabel.

Der von der BVV geforderte Bebauungsplan zum „klimafreundlichen Schlosspark-Kiez“ ist tatsächlich ein Anti-Bebauungsplan, weil er die Nachverdichtung verhindern soll. Doch das Bezirksamt sieht einen solchen B-Plan bisher nicht ausreichend begründet. Bebauungspläne seien aufzustellen, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“, teilt Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) der BVV mit. Dieses Planerfordernis sei „aus fachlicher Sicht gegenwärtig nicht ausreichend erkennbar“.

Für die strittigen Gesobau-Grundstücke sind „aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes Pankow (…) die Regelungen des § 34 BauGB ausreichend, um die bauliche Entwicklung in den bereits bebauten Blöcken zu regulieren“. Soll heißen, hier dürfte ohne B-Plan nachverdichtet werden, wenn sich die neue Bebauung in die vorhandene einfügt. [Der Text stammt aus dem aktuellen Pankow-Newsletter. Den können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Für einen B-Plan müssten konkrete Ziele des im BVV-Beschluss geforderten „klimafreundlichen Schlosspark-Kiezes“ definiert werden, so Kuhn. Erst damit könne ein B-Plan-Erfordernis gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begründet werden. Das „offensichtliche Ziel“ sei bisher lediglich, „Nachverdichtung zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern, Wohnungsbauflächen zu Gunsten von Grünflächen umzuwandeln“. Das reiche jedoch nicht aus, so Kuhn, zumal „die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mehrfach die Notwendigkeit von Nachverdichtungen verteidigt hat“.

Die BVV forderte am Mittwoch auf Initiative der SPD in einem weiteren Beschluss vom Bezirksamt, das Baugesuch der Gesobau zurückzustellen und auch die beantragte Baumfällgenehmigung auszusetzen. Es müsse verhindert werden, dass die Gesobau „den Willen der BVV missachtet“. Die BVV kritisierte die „einsetzende Beschleunigung der Gesobau“ als „überraschend“, schließlich sei die bauvorbereitende Fällung der Bäume erst für das Jahr 2022 angekündigt worden.

Kuhn versicherte dazu, der eingereichte Bauantrag der Gesobau sei bisher „noch nicht aktiv weiter bearbeitet worden“. Allerdings machte er deutlich, dass die von BVV und Anwohnern geforderte Nichtbebauung für das Bezirksamt nicht akzeptabel ist: „Der Schutz von Grünflächen und Bäumen und eine behutsame Nachverdichtung sollten erreicht werden. Alle Seiten sind hier zu tragfähigen Kompromissen aufgefordert – allerdings ist eine Nullvariante kein Kompromiss.“ – Text: Christian Hönicke

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