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Silvester: Böller- und Aufenthaltsverbot rund um den Mauerpark

Veröffentlicht am 23.12.2020 von Christian Hönicke

Berlin schränkt das Böllern zum Jahreswechsel nun doch massiv ein. Am Mittwoch wies Innensenator Andreas Geisel (SPD) zusätzlich zu den zwei bekannten Zonen im ganzen Stadtgebiet 54 Bereiche aus, an denen zu Silvester und Neujahr die Verwendung von Feuerwerk untersagt ist. Das Ganze stützt sich auf die in der vergangenen Woche erlassene Berliner Corona-Verordnung. Demnach gilt an den betroffenen Orten nicht nur nur ein Böller-, sondern auch ein Aufenthaltsverbot.

Im Bezirk Pankow sind zwei Verbotsbereiche ausgewiesen worden, die direkt nebeneinander liegen:

  • der Bereich Mauerpark (begrenzt durch Gleimstraße, Gleimtunnel, Am Falkplatz, Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark, Eberswalder Straße, Wolliner Straße, Graunstraße)
  • der Bereich U-Bahnhof Eberswalder Straße (begrenzt durch die Einmündung Schönhauser Allee/Topsstraße, Pappelallee 5A/88, die Kreuzung Danziger Straße/Knaackstraße/Lychener Straße, die Einmündung Schönhauser Allee/Kastanienallee, Kastanienallee 9/100, Eberswalder Straße 19/3)

In Gruppen auf der Straße zu böllern, „birgt erhebliche Risiken für unsere Gesundheit“, begründet Geisel sein Vorgehen. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern würden jetzt schon am Limit arbeiten. „Deswegen mein Appell an die Berlinerinnen und Berliner: Bleiben Sie zu Hause, begrüßen Sie das neue Jahr im kleinen Kreis und verzichten Sie auf Feuerwerk und Böllerei.“ Die Polizei werde Verstöße „konsequent ahnden“. Alle Verbotszonen in Berlin finden Sie hier auf tagesspiegel.de.