Namen & Neues

Niederlage vor Gericht: Prater-Umbau durch Bezirk "rechtswidrig"

Veröffentlicht am 04.03.2021 von Christian Hönicke

Der Bezirk Pankow hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage erlitten. Die Pächterin des berühmten Prater-Biergartens muss die vom Bezirksamt geplanten Umbauarbeiten nicht dulden. Das schreibt mein Kollege Reinhart Bünger in seinem Artikel. Hier ein Auszug:

Der Bezirk liefert sich seit Monaten mit der Pächterin der Restauration, Dagmar Hillig, vor mehreren Gerichten einen bizarren Streit. Im Kern geht es um die komplette Neugestaltung der Anlage. Pankow möchte den ältesten Biergarten Berlins von 1837 umgestalten – allerdings auf Grundlage der noch aus den fünfziger Jahren stammenden Mauer- und Freilichtbühnenstrukturen. Unter anderem sollen zahlreiche Bäume gefällt werden. [Der Text stammt aus dem aktuellen Pankow-Newsletter. Den können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Pächterin Hillig möchte aber nicht mit ungewissem zeitlichen Ausgang schließen. Während der Bauarbeiten wäre ein Betrieb des Pratergartens kaum möglich. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab Hillig am 19. Februar recht (AZ.: OVG 2 S 42/20). Sie hat die geplanten Maßnahmen nicht zu dulden. Pankows Anordnung „ist bei summarischer Prüfung rechtswidrig, weil sie der Durchsetzung eines rechtswidrigen Ausgangsverwaltungsaktes dient“, tadelten die Richter das Bezirksamt.

Außerdem müsse alles der Erhaltung des Denkmals dienen, doch „die Anordnung zielt nicht lediglich auf Erhalt, sondern auf eine umfassende Modernisierung und Umgestaltung des Denkmals“. Mit dem OVG-Beschluss ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es sind noch mehrere Verfahren anhängig.

Allerdings wurden auf der nicht an Hillig verpachteten Fläche inzwischen Bäume gefällt und die Gehwegbeleuchtung auf der provisorischen Zuwegung zur Gaststätte abgeschaltet. Hillig sieht dennoch Licht am Horizont: „Ich mache wieder auf, sobald ich darf. Ich richte mich darauf ein, dass ich Ostern wieder parat bin.“ Den kompletten Artikel meines Kollegen Reinhart Bünger können Sie hier nachlesen.

Wie Pankow nun mit der Gerichtsentscheidung umgeht, wollten wir daher vom Bezirksamt wissen. Dort zeigt man sich überrascht vom Urteil. Man habe „die Entscheidung der OVG zur Kenntnis genommen“ und werte sie „derzeit noch aus“, heißt es in der Antwort. Man werde sich „zeitnah über die daraus folgenden Konsequenzen verständigen. Über den Fortgang der geplanten Maßnahmen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.“

Das Bezirksamt räumte auch ein, dass außerhalb der verpachteten Fläche „geplant Fällarbeiten auf dem Gelände der Baustelle Prater“ stattgefunden haben. Hillig sei darüber vom Bezirksamt im Vorfeld informiert worden. „Mit den derzeitigen Maßnahme sollen die Inbetriebnahme der Galerie Ende April/Anfang Mai und die Herstellung des behindertengerechten Eingangs für den Prater abgesichert werden.“ – Text: Reinhart Bünger, Christian Hönicke

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