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Bis 2024 kein Wohnungsbau im Thälmannpark: Investor unterliegt vor Gericht

Veröffentlicht am 25.03.2021 von Christian Hönicke

Im Streit um die Bebauung des Güterbahnhofs Greifswalder Straße in Prenzlauer Berg hat Investor Christian Gérôme eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Montag den Antrag der Immobiliengesellschaft um Gérôme abgelehnt, mit einer einstweiligen Anordnung eine Veränderungssperre des Bezirks Pankow außer Vollzug zu setzen.

Gérôme hatte gegen den Bebauungsplan des Bezirksamt geklagt. Der sieht wie berichtet vor, dass Teile des Areals für den Ausbau der Grundschule am Planetarium genutzt werden. Gérôme wollte stattdessen auf dem 2011 von seiner Firma erworbenen Grundstück des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Straße mehrere Wohn- und Bürogebäude errichten. Der Bezirk stellt derzeit den Bebauungsplan auf und hat das Areal mit einer „Veränderungssperre“ für drei Jahre bis 2024 belegt. [Der Text stammt aus dem aktuellen Pankow-Newsletter. Den können Sie hier kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de]

Die Bausperre betrifft auch die Parkplatzflächen an der Lilli-Henoch-Straße, auf denen ein temporärer Schulstandort entstehen soll. Dafür sei es „unerlässlich“, einen Teil des benachbarten 28 Hektar großen Güterbahnhof-Areals zu nutzen. Gérôme wollte diese Veränderungssperre verhindern und sofort losbauen. Er verweist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von 2018, wonach er dort nach §34 des Baugesetzbuchs Hochhäuser errichten kann, die sich in die vorhandene Bebauung des Thälmannparks einfügen.

Das lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Die Veränderungssperre sei wirksam. „Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein wird“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Bezirk habe dieses Mindestmaß gewahrt, „weil er bei Erlass der Veränderungssperre hinreichende Vorstellungen über die Art der künftigen baulichen Nutzung der Fläche als Schulstandort hatte“. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Es sei „eine Schande und ein Armutszeugnis für diesen Berliner Senat und den Bezirk Pankow, dass mit bürokratischen Verschleppungen, Hinhaltemanövern und nun mit einer Veränderungssperre bis 2024 der Wohnungsbau auf diesen Flächen blockiert wird“, kritisierte Gérôme. „Bereits seit zehn Jahren wird vergeblich versucht, auf dieser ungenutzten und 28.000 Quadratmeter großen Brache in bester Lage Wohnraum für mehr als 1000 Menschen Wohnungen zu bauen.“

Der Bezirk nahm die Entscheidung dagegen erfreut zur Kenntnis. „Sie zeigt uns dass wir im Interesse der Daseinsvorsorge richtig gehandelt haben, um diesen Standort für die dringend notwendige Schule zu sichern“, erklärte Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne). Der B-Plan werde nun „zügig weiter bearbeitet“. Parallel werde das Bezirksamt mit den Grundstückseigentümern weitere Gespräche führen. Dabei wolle man einerseits den Ankauf von Flächen für die Schulnutzung vorbereiten und Gérôme andererseits aufzeigen, welcher Alternativen zur Bebauung er hätte.

Allerdings ist die Sache damit noch nicht durch. Gérôme hat weitere Klagen auf Schadenersatz eingereicht, weil ihm das Baurecht verwehrt wird. Dazu Baustadtrat Kuhn: „Inwieweit die weiteren vom Eigentümer angestrebten Gerichtsverfahren zur Durchsetzung seiner Bauvorstellungen Erfolg haben, bleibt abzuwarten.“ Spätestens nach Ablauf der Veränderungssperre sieht Gérôme grünes Licht für sein Bauvorhaben: „Wir sind zuversichtlich, das Baurecht 2025 zu erhalten.“ – Text: Christian Hönicke

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