Namen & Neues

„Ich bin doch nicht die Bank von Pankow“: Posse um die Außengastro

Veröffentlicht am 20.07.2021 von Lotte Buschenhagen

„Es ist ein bodenloser Zynismus“, sagt Karsten Greve, Inhaber der Bäckerei „100 Brote“ im Bötzowviertel. Seit Monaten wartet er auf die Rückzahlung der Gebühren, die er für die Nutzung von Gehwegflächen während der Pandemie bezahlte – nun heißt es aus dem Bezirksamt: Die Erstattung könnte noch Jahre dauern.

Was ist passiert? Um trotz Pandemie bewirten zu können, erlaubt die Landesregierung der Gastronomie im Frühjahr, bis 2022 sogenannte „Schankvorgärten“ zu nutzen – kostenfrei. Viele Wirt*innen haben entsprechende Sondernutzungsgebühren jedoch längst bezahlt, teils mehrere Jahre im Voraus. Eine zeitnahe automatische Erstattung sieht der Bezirk aber nicht vor. Plötzlich bis zu tausend Anträge bearbeiten zu müssen, würde die Verwaltung lahmlegen, erklärt das Bezirksamt vor wenigen Wochen.

Kein Geld bis 2024? Auf eine Anfrage der CDU-Verordneten Denise Bittner antwortet der stellvertretende Bezirksbürgermeister Vollrad Kuhn (Grüne) nun, die Rückzahlung könne bis zu drei Jahre dauern. Denn: Die Erstattungen würden erst dann verrechnet, wenn ein Lokal einen neuen, regulären Antrag auf die Sondernutzung stelle. „Spätestens bis 2024 werden alle Schankvorgartenbetreibenden eine Verrechnung mit den Sondernutzungsgebühren aus dem Jahr 2021 erhalten haben. Die Gastronomen, deren Genehmigungen eher ablaufen und die dann eine neue Genehmigung beantragen, erhalten die Verrechnung eher.“

Drei Jahre? Viel zu lang, findet die Verordnete Bittner. Sie fordert, den Lokalen ihr Geld schnellstmöglich zu erstatten. Zwar bewegten sich die Gebühren im niedrigen dreistelligen Bereich, doch: „Die Gastronomie ist am Limit. Die können gerade wirklich alles gebrauchen.“ Das Vorgehen passe zudem nicht zur Realität der Betriebswirt*innen. „Die können das gar nicht verbuchen.“ Brisant ist auch ein weiterer Teil der Antwort auf Bittners Anfrage – so seien bis dato nicht etwa tausend, sondern gerade einmal 17 Anträge auf Erstattung beim Bezirksamt eingegangen. Überhaupt seien insgesamt nur 450 bis 500 Genehmigungen zur Sondernutzung ausgestellt worden.

Karsten Greves Bäckerei kann seit 2021 drei kleine Tische mehr aufstellen. Dreimal kontaktiert er das Bezirksamt – zuletzt per Einschreiben –, um die Rückzahlung der Gebühren zu beantragen. Dass eine Mitarbeiterin dann auf die spätere Verrechnung verweist, findet er zynisch: Sein nächster Genehmigungsantrag ist für 2023 angesetzt. „Ich weiß, dass das Amt chronisch überlastet ist. Aber man kann auch nicht alles mit Corona erklären.“ Ihm gehe es weniger um die Summe als ums Prinzip: Schließlich habe die Landesregierung die Bezirke eigens angewiesen, die Gebühren zu erlassen. „Ich bin doch nicht die Bank von Pankow.“