Kiezgespräch
Veröffentlicht am 17.05.2018 von Christian Hönicke
Blumenfest fällt aus: Festbetreiber kritisieren hohe Gebühren. Im Frühjahr beginnt die Open-Air-Zeit. Doch Pankows Festbetreiber stöhnen, das Bezirksamt greife ihnen bei den Gebühren für geeignete Veranstaltungsplätze zu tief in die Tasche. Prominentestes Beispiel ist das Weißenseer Blumenfest. Nach zehn Jahren ist es Geschichte, die Party im Park am See fällt dieses Jahr aus, teilte der gemeinnützige Verein für Weißensee e.V. mit. Der Grund: zu hohe Gebühren. Der Verein habe über die Jahre insgesamt rund 40.000 Euro investiert, „immer in dem Glauben, dass irgendwann der Bezirk seine Haltung aufgeben wird, ehrenamtliche Bürgerfeste mit extrem hohen Mieten für die Veranstaltungsfläche zu belasten“.
Rund 12.000 Euro habe „die Miete“ im vergangenen Jahr betragen. „So geht das nicht mehr“, schreiben die Betreiber. „In anderen Bezirken, bei anderen Festen gehen andere politische Mehrheiten anders mit Bürgerfesten um. Hier in Pankow ist dies offenbar nicht gewünscht. Deswegen veranstaltet der Verein dies leider nicht mehr.“ Dieses Problem hätten auch Feuerwehr- und Dorffeste in Pankow.
In der Tat fährt der Bezirk hier im Berliner Vergleich eine recht strikte Linie. So wurde selbst einem Kinderflohmarkt am Arnswalder Platz erst nach langem Hin und Her die Genehmigung erteilt. In Blankenburg stöhnt die Feuerwehr über die rund 2000 Euro Gebühren, die sie für ihr jährliches Fest auf dem Dorfanger zahlen soll.
Im Bezirksamt wehrt man sich gegen die Darstellung, kleine Feste über Gebühr abzuzocken. Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) erhebe keine „Mieten“, so Baustadtrat Vollrad Kuhn (B’90/Grüne). Es seien die vorgeschriebenen Gebühren für die Nutzung von öffentlichem Land, gemäß den Berliner Gesetzen und Richtlinien wie der Sondernutzungsgebührenverordnung. Feste gemeinnütziger Veranstalter wie Freiwillige Feuerwehren oder Bürgervereine seien in Pankow grundsätzlich von diesen Gebühren ausgenommen, wenn lediglich Angebote gemacht würden, die dem gemeinnützigen Zweck des Vereins entsprechen.
Allerdings gebe es auf solchen Festen „häufig auch rein kommerzielle Angebote, meist von externen Dritten“, so Kuhn. Er meint Imbisse, Bierwagen, Verkaufsstände oder Fahrgeschäfte. Die fallen nicht unter die Befreiung, weil es sich nicht um gemeinnützige Zwecke handelt, also berechnet der Bezirk dafür die vorgesehenen Gebühren. Doch Kuhn glaubt nicht, dass daran ein Dorffest scheitert. „Diese Gebühren trägt zwar zunächst der Veranstalter, jedoch kann und wird er diese Kosten stets an den kommerziellen Anbieter weitergeben. Somit wird also kein gemeinnütziger Verein unangemessen belastet.“
Das Problem: Die Grenzen zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Veranstaltungen sind fließend. Mit den ersten Ständen kommt meist ein Kommerzialisierungkreislauf in Gang. Durch die Gebühr steigt der Druck zur Refinanzierung und damit die Zahl von „Fressständen“, anderen kommerziellen Angeboten und privaten Sponsoren von Jahr zu Jahr – und damit wiederum die Gebühr. „Da beißt sich die Katze in den Schwanz“, so ein Mitglied des Netzwerks „Runder Tisch“ in Blankenburg.
So war es wohl auch beim Blumenfest. Zwar wurde es von einem ehrenamtlichen Verein organisiert, doch je größer es wurde, je mehr die Zahl der Konzerte und Stände zunahm, desto mehr sank die Bereitschaft des SGA, es als gemeinnützig einzustufen. „Manche haben das Fest als zu laut, andere als zu teuer empfunden“, räumt der Verein durchaus selbstkritisch ein. „Das Fest bestand in den letzten Jahren zunehmend aus rein kommerziellen Verkaufs- und Imbissständen“, so Kuhn. „Daher wurden hier Nutzungsentgelte erhoben.“ Dass sich der Verein wohl so gut wie aufgelöst habe, liege aber sicher nicht daran.