Kiezgespräch

Veröffentlicht am 25.04.2019 von Carina Kaiser

Traditionelles SPD-Volksfest darf am 1. Mai im Bürgerpark stattfinden. Dass sich das Pankower Bezirksamt aufgrund des Schutzes seiner Grünanlagen in der einen oder anderen Gelegenheit quer stellt, ist ja keine Neuigkeit. Diese allerdings schon: Die Pankower SPD hat ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gewonnen und darf ihr traditionelles Kinder- und Volksfest nun doch am 1. Mai im Bürgerpark Pankow veranstalten, berichtet auch mein Kollege Stefan Jacobs heute Morgen im Checkpoint. 

Knappe Angelegenheit, denn so weit wäre es beinahe nicht gekommen. Das Bezirksamt verlangte in diesem Jahr eine Sondergenehmigung für das Fest. Man begründete die Maßnahme mit (Überraschung) „einhergehenden Belastungen für Wege und Grünflächen“, weshalb der Park in Zeiten des „Klimawandels und der sinkenden Regenerationsfähigkeit der Natur“ geschont werden müsse. Das letzte Wort hatte dieses Mal nicht das Bezirksamt, sondern das Berliner Verwaltungsgericht. Von diesem musste sich das Bezirksamt dann erklären lassen, dass drei genehmigte Tage „Jazz im Park“ im Juni dem Grün wohl stärker zusetzen dürfte, als ein Tag Musik und Kasperletheater im Mai. 

Mit ein bisschen Glück und viel hinterlassener grüner Wiese kann das Fest im nächsten Jahr sein 30-jähriges Bestehen feiern.