Kiezgespräch
Veröffentlicht am 27.08.2020 von Christian Hönicke
Untersagte Zahnarztpraxis Corona-Mundschutz? Auf ihrer Website verweist die Zahnarztpraxis Jonscher aus Prenzlauer Berg darauf, dass sie von „Focus Gesundheit“ empfohlen wurde. Seit Ausbruch der Pandemie soll sie aber selbst nicht ganz so vorbildliche Empfehlungen gegeben haben, berichten Patienten. Demnach sei in der Praxis in der Hans-Otto-Straße seit Monaten die Maskenpflicht unterlaufen worden. Patienten würden sogar aktiv dazu aufgefordert, das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes zu unterlassen, berichtet eine Leserin. Es herrsche dort ein „MaskenVERBOT“, steht auch in der einzigen Google-Bewertung für die Praxis: „Wer zu den Aluhutträgern und Verschwörungstheoritikern gehört, fühlt sich hier sicher wohl.“
In der Tat erklärte die Praxis auf der Startseite ihrer Website: „Liebe Patienten, wir bitten Sie aus hygienischen Gründen den Mund-Nasen-Schutz nicht in unserer Praxis zu tragen. Waschen Sie sich gern die Hände, wenn Sie bei uns sind. Ihr Praxisteam Jonscher.“ Das widerspricht §4 der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Darin heißt es, eine Mund-Nasen-Bedeckung sei zu tragen „in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen von Patientinnen und Patienten sowie ihren Begleitpersonen unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegensteht“.
Für Zahnarztpraxen bedeutet diese Regel, dass die Maske während der Behandlung logischerweise abgesetzt werden darf – aber vorher und nachher getragen werden muss. Warum die Praxis Jonscher das ihren Gästen aus „hygienischen Gründen“ untersagt, wollten am Mittwoch auch das alarmierte Pankower Gesundheitsamt und die Zahnärztekammer wissen.
Als Antwort hieß es, das sei ein Missverständnis. Die Patienten hätten „unser praxisinternes Handling nicht richtig verstanden oder interpretiert“, teilt die Praxis mit und beteuert: „Zu keiner Zeit wurde das Tragen untersagt.“ Man sei bemüht, nicht nur den Regeln zu folgen: „Auch unsere Mitarbeiter, deren Familien und wir selbst wollen nicht erkranken.“
Die Patienten würden lediglich gebeten, den Mund-Nase-Schutz „beim Betreten des Behandlungsraumes abzunehmen, diesen in ihre Tasche o.Ä. zu verstauen“. Danach bitte man die Patienten, sich die Hände zu waschen „oder nach Befindlichkeit zu desinfizieren“. Hintergrund sei, „die mögliche Kontamination nach Berühren des MNS nicht in der Praxis zu verbreiten. Dann setzt sich der Patient auch schon auf den Behandlungsstuhl.“
Das klingt nun ziemlich deutlich anders als die Berichte der kritischen Patienten und auch als die öffentliche Aufforderung der Praxis, einen Mundschutz generell „nicht in unserer Praxis zu tragen“. Die Nachfrage, ob die Patienten in den vergangenen Monaten denn nun mit oder ohne Maske im Wartebereich saßen, beantwortete die Praxis nicht eindeutig. Am Donnerstag war der umstrittene Hinweis jedenfalls von der Website verschwunden. Laut Aussage der Praxis habe es sich dabei um einen „Fake“ gehandelt, der nun durch den Administrator entfernt worden sei. – Text: Christian Hönicke
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