Nachbarschaft

Veröffentlicht am 18.01.2024 von Christian Hönicke

Das Ringen um die umstrittene Geflüchtetenunterkunft in der Kavalierstraße geht in die nächste Runde. Das Bezirksamt Pankow hat auf die juristische Niederlage in der vergangenen Woche vor dem Verwaltungsgericht Berlin reagiert und Beschwerde gegen das Eil-Urteil eingelegt. Damit ist klar: Bis Mitte Februar werden erstmal keine Bäume für den Neubau gefällt.

Die landeseigene Gesobau will in den begrünten Höfen an der Kavalierstraße zwei Gebäude mit 99 Wohnungen errichten. Diese waren zunächst als reguläre Wohnhäuser geplant, nach dem Widerstand von Anwohnern und aus der Pankower Lokalpolitik sollen sie nun per Sonderbaurecht als Geflüchtetenunterkünfte errichtet werden.

Pankows Umwelt- und Naturschutzamt hatte der Gesobau die dafür nötige Rodung von rund 40 Bäumen im Oktober kurzfristig untersagt. Die geplanten Baumfällungen bedrohen demnach geschützte Vogel- und Fledermausarten – darunter den Großen Abendsegler, die Zwergfledermaus, die Mückenfledermaus und die Breitflügelfledermaus.

Das Verwaltungsgericht hatte die zeitlich unbefristete Untersagung vergangene Woche jedoch als „offensichtlich rechtswidrig“ und „unverhältnismäßig“ verworfen. Das Pankower Bezirksamt wiederum hatte das Eil-Urteil nicht akzeptiert und der Gesobau am 10. Januar eine erneute Untersagungsverfügung unter Androhung eines Strafverfahrens bei Zuwiderhandlung zukommen lassen. Dagegen geht die Gesobau nach Aussage des Verwaltungsgerichts in einem weiteren Eilverfahren vor.

„Die neue Untersagungsverfügung geht auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtes ein und untersetzt die alte Untersagungsverfügung“, teilte eine Sprecherin der zuständigen Bezirksstadträtin Manuela Anders-Granitzki (CDU) auf Nachfrage mit.

So soll durch die Setzung einer konkreten Prüffrist für die artenschutzrechtliche Prüfung der Hauptkritikpunkt des Gerichts am Vorgehen des Bezirks entkräftet werden. Bis Mitte Februar will Pankow der Gesobau nun mitteilen, ob die Fällung im Winter erlaubt ist oder ob die Winterquartiere der geschützten Arten dies vorerst verhindern: „Geplant ist der 16. Februar.“

Parallel dazu hat der Bezirk zudem Beschwerde gegen das Urteil eingelegt, die vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt wird. „Das OVG wird zumindest nicht vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entscheiden“, so die Bezirks-Sprecherin. Diese Frist ende am 10. Februar.

Die Gesobau hat inzwischen angekündigt, die juristische Klärung auf jeden Fall abwarten zu wollen, bevor sie einen neuen Rodungsversuch unternimmt. Bis zu einer Entscheidung durch Verwaltungs- oder Oberverwaltungsgericht „haben wir zugesagt, auf dem Vorhabengrundstück keine Baumfällungen durchzuführen“, teilte Firmensprecherin Birte Jessen mit. –  Visualisierung: Gesobau/Zoomarchitekten Berlin