Namen & Neues
Großes Ärgernis: Bußgelder für Laubsäcke am Straßenrand
Veröffentlicht am 12.09.2018 von Gerd Appenzeller
Jetzt geht es um ein Problem, dass ganz typisch für die Anlieger von Nebenstraßen in Vororten ist: Es sind die so genannten C-Straßen, in denen die BSR weder Schnee noch Eis, aber eben auch nicht das Herbstlaub der Straßenbäume räumt. Dafür müssen die Grundstücksbesitzer auch nicht den entsprechenden Beitrag an die BSR zahlen, haben aber den ganzen Ärger mit der Beseitigung des Laubes.
Und nicht nur das, wie eine Newsletter-Leserin aus Hermsdorf geradezu typisch beschreibt: „Viele Bewohner von Straßen, die von der BSR nicht mehr gereinigt werden, entsorgen auf eigene Kosten das Laub der (städtischen) Straßenbäume. Da jedoch auf unseren Straßen mit alten Straßenbäumen sehr viel Laub anfällt, hilft hier die Biotonne nicht weiter. Auch die kleinen Laubsäcke der BSR, die man auf den Bürgersteig stellen darf, wären bei der Menge Laub, die anfällt, nicht sinnvoll. Deshalb war das Angebot der Firma NWC mit den großen weißen Säcken ideal. Nun kann nicht jeder Sack auf dem eigenen Grundstück gelagert werden… der Platz fehlt einfach …. Viele Anwohner unserer Straße hatten deshalb den Sack bis zur Abholung – absehbar nur für eine begrenzte Zeit – auf dem Bürgersteig abgestellt. Das Bezirksamt Reinickendorf beantwortete dies mit einem Verfahren wegen unerlaubter Sondernutzung von Straßen (immerhin war es städtisches Laub!). In meinem Fall wurde das Verfahren zwar eingestellt, andere Nachbarn mussten jedoch ein Ordnungsgeld zahlen. Dieses Verhalten finden wir äußerst befremdlich! Wir entsorgen das Straßenlaub auf eigene Kosten und dürfen nicht einmal für kurze Zeit den Laubsack auf dem Bürgersteig abstellen, zumal wir dafür gesorgt hatten, dass er keinen behindert. In anderen Gemeinden Brandenburgs werden übrigens im Herbst für diese Zwecke kostenlos Laubcontainer aufgestellt.“
Das Thema kommt mir sehr bekannt vor. Mit dem Vorgänger des jetzt zuständigen Bezirksstadtrates Sebastian Maack hatte ich vor Jahren selbst eine Auseinandersetzung zu diesem Thema, aus dem gleichen Grund. Da ich als Tagesspiegel-Redakteur die Sache aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Zeitung thematisieren konnte, habe ich am Ende zähneknirschend gezahlt. Jetzt habe ich Sebastian Maack mit der Leserzuschrift konfrontiert. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger ließ er sich auf die Frage ein, verteidigte aber ebenfalls den Behördenstandpunkt.
Hier die wesentlichen Punkte seiner Mail an mich: „Rechtlich gesehen ist die Sache eindeutig, und wenn es sich um Grundstücksabfälle handelt aus meiner Sicht auch gerechtfertigt. Die Sache mit der Verpflichtung zur Straßenreinigung vom Laub gibt mir allerdings schon zu denken. In jedem Fall können die Laubsäcke der BSR verwendet werden. Ich kenne jetzt die Preise der BigBags nicht genau, glaube aber nicht, dass die BSR-Laubsäcke unterm Strich viel mehr kosten (4 € / 90 l). Eine zweite Variante wäre es, ein privates Unternehmen mit der Straßenreinigung zu beauftragen, denn die Anwohner der C-Straßen zahlen ja auch keine Reinigungsgebühren an die BSR. Die dritte Variante besteht darin, für das BigBag eine Sondernutzung zu beantragen, was in den von Ihnen genannten Fällen (keine Behinderung etc.) auch problemlos genehmigt werden sollte und auch nur mit ca. 20 Minuten Arbeit verbunden wäre, beim ersten Mal vielleicht 45 Minuten. Die meisten Hausbesitzer dürften das allerdings wegen der Gebühren vermeiden wollen…. Insgesamt reden wir hier vielleicht weniger über einen Mangel an Möglichkeiten, als mehr über die Frage der damit verbundenen Kosten.“
Über diese Kosten habe ich Maacks Kollegin in der Bezirksverwaltung, Katrin Schultze-Berndt, befragt. Sie ist die Zuständige. Sie bestätigte, dass das Aufstellen von Containern genehmigungspflichtig sei. Eine solche „Sondernutzungsgenehmigung“ müsse schriftlich beantragt werden. Hierzu sei ein unterschriebener Antrag notwendig, der entweder per Fax (030/90294 2940) oder mit der Post an das Bezirksamt Reinickendorf, Straßen- und Grünflächenamt, Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26 in 13407 Berlin geschickt werden muss. Weitere telefonische Informationen könne man auch unter dieser Berliner Nummer erhalten: 90294 2939. Und was kostet das? Für einen Monat 30 Euro, für zwei Monate 60 Euro, für das Aufstellen eines Sackcontainers bis zu einem Jahr 102 Euro.
Bleibt als Fazit eine persönliche Erfahrung, die aber vermutlich viele Leserinnen und Leser in einer ähnlichen Situation schon gemacht haben: Die zusammenfaltbaren, weißen Würfel, die ein Brandenburger Entsorger liefert, sind kostengünstiger als alle Angebote der BSR, weil man diese “BigBags” nur bestellt und bezahlt, wenn man sie braucht. Einziger Nachteil: Der Brandenburger Unternehmer braucht viel zu lange für die Abholung der gefüllten Behälter, und nur deshalb stehen sie manchmal zu lange auf öffentlichem Grund. Und die Laubsäcke, die Stadtrat Maack empfiehlt? Sie wurden im Lauf der Jahre immer teurer und qualitativ immer schlechter. Außerdem sind sie für den Bedarf eines Grundstücksbesitzers viel zu klein. Ich habe den Verdacht, dass die Ordnungsämter auch deshalb mit Bußgeldern gegen die BigBags vorgehen, weil sie der BSR in stiller Sympathie einen Konkurrenten vom Leib halten wollen.