Namen & Neues
Der Radweg in der Schulzendorfer Straße - die Fortsetzung
Veröffentlicht am 04.12.2019 von Gerd Appenzeller
Der Radweg in der Schulzendorfer Straße – die Fortsetzung. Oder besser: Warum es dort keinen Radweg mehr gibt – das war ein großes Thema im letzten Reinickendorf-Newsletter. Eltern der Ottfried-Preußler-Schülerinnen und Schüler hatten gefragt, warum der alte Radweg jetzt als Autoparkplatz genutzt wird. Jetzt gibt es eine Antwort der zuständigen Bezirksstadträtin Katrin Schultze-Berndt, CDU, die erläutert, warum nach gelten Vorschriften etwas nicht geht, von dem man sich wünscht, dass es doch geschehen sollte. Hier die Antwort:
- „Schon in unserem Telefonat hatten wir darüber gesprochen, warum der Bezirk keinen Fahrradweg vor der Ottfried-Preußler-Grundschule einrichtet; in Ihrem Newsletter greifen Sie diese Frage auf.
- Gern liefere ich nun Stoff für die avisierte Fortsetzung, denn ich habe das noch einmal mit den Fachleuten besprochen. Die Situation stellt sich demnach wie folgt dar.
- Der alte, asphaltierte Radweg in der Schulzendorfer Straße zwischen Eschengraben und Am Dachsbau wurde Ende der 70er Jahre einseitig auf der Südseite der Straße angelegt und wurde seinerzeit im Zweirichtungsverkehr befahren. Auf Grund des altersbedingten baulichen Zustandes und der Aufbrüche und Hebungen der Asphaltbefestigung durch die unmittelbar neben dem Radweg befindlichen Straßenbäume mit ihrem Wurzelwachstum war die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben und der Radweg musste gesperrt werden.
- Die Schulzendorfer Straße ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone. In diesen Zonen ist nach aktuellen Vorgaben die bauliche Anlegung von Radwegen nicht mehr vorgesehen. Da die Schulzendorfer Straße bereits für die Baumaßnahme Ruppiner Chaussee und jetzt auch für die Erneuerung der Hennigsdorfer Straße als Umleitungsstrecke genutzt wird und damit stärker befahren ist, wurde der südliche Gehweg zwischen Heiligenseestraße und Am Dachsbau für die Nutzung durch Radfahrer freigegeben.
- Eine Erneuerung des alten Radweges kommt einerseits wegen der Vorgaben für die Tempo 30-Zone nicht in Betracht, andererseits würde die Breite von zwei Metern nach den neuen Vorgaben für Radwege nur noch einen Einrichtungsverkehr zulassen. Ein Zweirichtungsradweg hat eine Regelbreite von 3 m, die bei geringer Radverkehrsstärke auf 2,50 m reduziert werden darf. Eine Verbreiterung oder auch nur eine Wiederherstellung in einer Breite von 2 m kommt jedoch aufgrund des Baumbestandes nicht in Frage. – Es bleibt also leider schwierig, unsere bestehenden oder auch ehemaligen Radwege auf Grundlage der neuen Senatsvorgaben zu sanieren…“ – Text: Gerd Appenzeller+++
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