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Das Rätsel ums Hotel "Rheinsberg am See" (im MV)

Veröffentlicht am 09.12.2020 von Gerd Appenzeller

Das Rätsel ums Hotel „Rheinsberg am See“ (im MV). Das Hotel Rheinsberg am See im Märkischen Viertel gehörte lange Jahre zu den beliebten Treffs im Norden Berlins. Man konnte im Garten sitzen, den Blick auf das Seggeluchbecken genießen und ganz ordentlich essen. Die Zimmer waren nicht luxuriös, aber angenehm, um den Besuch von Verwandten unter zu bringen. Leider ist das Hotel Vergangenheit – hier noch einmal eine Luftaufnahme.

Die alten Eigentümer haben aufgegeben, aber was hat der neue Besitzer des Anwesens vor? Der hatte bereits im vergangenen Jahr beantragt, das Hotel als Unterkunft für Wohnungslose nutzen zu dürfen. Das hatte das Stadtplanungsamt abgelehnt. Die soziale Struktur des Märkischen Viertels schien nicht der geeignete Rahmen für ein solches Projekt, in dem sich in der Regel Menschen zusammen finden, die mittellos sind und aus verschiedenen Gründen ihre bisherige Unterkunft verloren haben.

Damit war der Antragsteller nicht einverstanden. Er legte Widerspruch ein und wollte vor dem Verwaltungsgericht einen positiven Bescheid durchsetzen, doch noch das einstige Hotel in eine Unterkunft für Wohnungslose umbauen zu dürfen. Das Gericht bestätigte aber die Ablehnung. Mehr Erfolg hatte der Antragsteller dann mit seinem nächsten Schritt: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gab dem Widerspruch statt und erlaubte dem Antragsteller damit, nun doch einen Bauantrag auf Umwandlung zu stellen.

Das wiederum veranlasste den Vorsitzenden der AfD-Fraktion in der BVV, sich in einer Erklärung gegen „weitere Flüchtlingsunterkünfte in Reinickendorf“ zu wenden. Weitere Flüchtlingsunterkünfte würden die angespannte Situation für die „stark belastete soziale Struktur des Märkischen Viertels nur noch weiter verschärfen“.

Aber geht es überhaupt um eine Flüchtlingsunterkunft? Ich fragte beim Bezirksamt nach, weil ich Zweifel an der Unterstellung der AfD hatte. Ein Sprecher des Bezirksamtes hat diese Zweifel bestätigt. Er stellte zunächst ganz nüchtern fest, dass sich die Senatsverwaltung tatsächlich sowohl über die Entscheidung des Bezirksamtes als auch des Verwaltungsgerichtes hinweg gesetzt hat – was (nach meiner Meinung) immer problematisch ist, wenn die Politik Gerichtsentscheidungen aushebelt. Dann aber heißt es wörtlich: „Bisher liegt dem Bezirksamt kein Bauantrag vor. Folglich gibt es auch noch keine Bauaktivtäten, um die beabsichtigte Umnutzung des Hotels zu einer Gemeinschaftsunterkunft für Wohnungslose und Wohnungssuchende zu realisieren. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass kein ‚zusätzliches Flüchtlingsheim‘ geplant ist, sondern diese Unterkunft für alle Wohnungslose und Wohnungssuchende, also auch deutscher Herkunft, gedacht ist.“ Text: Gerd Appenzeller, Foto: Imago
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