Namen & Neues

Sperren im Waldseeviertel – oder freie Fahrt auf allen Strecken

Veröffentlicht am 21.07.2021 von Gerd Appenzeller

Seit mehr als drei Jahren zieht sich die Berichterstattung über die Verkehrssituation im Waldseeviertel durch den Reinickendorf-Newsletter. Auslöser war der immer mehr zunehmende morgendliche und abendliche Autoverkehr der Berufspendler aus und nach Glienicke. Es gibt keinen Zweifel daran, dass der Verkehr an Umfang zugenommen hat, und vermehrt auch Ergebnis eines Ausweichens der Autofahrer von der überlasteten B 96 auf andere Straßen ist. Dass die gemeinsamen Bemühungen der Länder Berlin und Brandenburg – so es diese gemeinsamen  Bemühungen ernsthaft gibt – um den Bau eines zweiten Bahngleises Richtung Oranienburg und einen Übergang zum 10-Minuten-Takt der S 1 bislang keinerlei Erfolg hatten, ist leider auch wahr. Im Waldseeviertel will die eine Bürgerinitiative die Sperrung vor allem der Schildower Straße für den Durchgangsverkehr erreichen, während die andere sich gegen den Bau neuer Mauern wehrt. Für alle, die sich in diesem Gebiet nur selten bewegen, hier noch einmal eine Luftaufnahme. Vor allem die von Michael Ortmann repräsentierte Initiative gegen den Durchgangsverkehr verweist in immer neuen Mitteilungen darauf, dass letztlich der Bezirk und nicht der Senat entscheiden muss, ob er hier Sperren, so genannte Modalfilter, errichten will.

Der Bezirk hingegen argumentiert mit gegenteiligen Intentionen des Senats und zieht sich hinter ein Rechtsgutachten zurück, das vor Sperren warnt. Nun hat sich das Bezirksamt zum Thema gemeldet. Es bestätigt, dass es letztlich entscheiden könne, warnt aber: Der Senat will keine Sperre. Hier die Mitteilung im Wortlaut:

Sie haben in Ihrem Newsletter vom 14.07.2021 erneut über das Thema „Modalfilter im Waldseeviertel“ berichtet. Auch wenn das Bezirksamt bereits mehrfach auf die immer gleichen Vorwürfe von Herrn Prof. Dr. Ortmann reagiert hat, möchten wir gern zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen zur Zuständigkeit Stellung nehmen. Das Bezirksamt hat nie bestritten, dass es für die Entscheidung über den Einbau von Modalfiltern zuständig ist. Unabhängig davon hat das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt am 25.07.2019 die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) angeschrieben und u. a. um eine Einschätzung von Seiten des Senats gebeten, wie mit derartigen verkehrlichen Situationen, insbesondere an der Landesgrenze, umgegangen werden soll. Das ist auch von Bedeutung, weil aus rechtlicher Sicht eine Schließung zukünftig eine Selbstbindung für das Verwaltungshandeln bei ähnlich gelagerten Fällen zur Folge hätte. Die Anfrage wurde am 15.08.2019 mit dem Hinweis beantwortet, dass der Senat die Sperrung von Straßen zwischen Berlin und Brandenburg grundsätzlich für kein geeignetes Instrument der gemeinsamen Landesplanung und Verkehrssteuerung erachtet. Vielmehr bestehe Interesse daran, das Angebot an Alternativen zur Nutzung des eigenen KFZ zu erhöhen. Das Bezirksamt hat daraufhin in eigener Zuständigkeit die rechtlichen Möglichkeiten eines Einbaus von Modalfiltern durch die Beauftragung des Verkehrsgutachtens und die rechtliche Einschätzung des bezirklichen Rechtsamtes mit dem bekannten Ergebnis geprüft.“

Anmerkung der Redaktion: Wichtig scheint in der Anmerkung des Bezirksamtes auch der Hinweis auf den Präzedenzcharakter einer solchen Entscheidung. Würden in der Schildower Straße Modalfilter den Verkehr sperren, könnten die Anwohner anderer Durchgangsstraßen des Pendlerverkehrs dies auch verlangen. Das würde zum Beispiel für den Edelhofdamm in Frohnau gelten, und die Dianastraße in Waidmannslust, um nur zwei Beispiele zu nennen.