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Verwaltungsgericht weist Klage auf Schließung der Schildower Straße ab
Veröffentlicht am 17.06.2026 von Nick Wilcke
Schon lange ist es einer der Aufreger schlechthin in Reinickendorf: die potenzielle Sperrung der Schildower Straße. Weil sich Anwohner des idyllischen Waldseeviertels bereits seit Jahren über den Durchfahrtsverkehr beschweren, der von der B96 in kleinere Wohnstraßen ausweicht, haben sie nun eine Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.
Doch die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat ihre Klage als unzulässig abgewiesen, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte. Nach Auffassung des Gerichts fehlte den Anwohnern die Klagebefugnis. Vom Land Berlin eine Umwidmung der betroffenen Straßenabschnitte zu verlangen, darauf hätten die Kläger keinen Anspruch.
Solch eine Maßnahme müsse öffentlichen Belangen dienen und nicht private Interessen fördern. Auch besondere Rechte als Anlieger könnten die Kläger nicht geltend machen, da sie nicht unmittelbar an den betroffenen Straßenabschnitten wohnten, so das Gericht.
Gegen das Urteil kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein Antrag auf Zulassung zur Berufung gestellt werden. „Wir halten daran fest, dass es gute rechtliche Argumente gibt, hier von einem Anspruch der Betroffenen auf Unterbindung des Durchgangsverkehrs auszugehen. Daher warten wir die schriftlichen Urteilsgründe ab und entscheiden dann, ob wir gegen die Entscheidung vorgehen“, erklärte Paul Jäde vom Changing Cities Legal Team.