Namen & Neues

+++Corona-Krise+++ Verwirrung durch Wasserschutzpolizei

Veröffentlicht am 07.04.2020 von André Görke

+++Corona-Krise+++ Verwirrung durch Berliner Wasserschutzpolizei. Diese Nachricht spielt im Berliner Westen auf der Havel, betrifft aber die ganze Stadt – und gilt auch auf der Spree, am Wannsee und am Müggelsee. Es geht um Wassersport in der Corona-Krise: Bootfahren ist auf der Havel erlaubt, allerdings darf dafür niemand ein Vereinsgelände betreten (wo dummerweise nun mal die allermeisten Boote liegen). War letzte Woche hier Thema. Noch mehr Unruhe brachte jetzt ausgerechnet die Wasserschutzpolizei rein – am Freitag, vorm sonnigen Wochenende. Stege, Marina und Vereinshäfen seien doch nicht tabu. Die eigentliche Sportausübung finde ja auf dem Wasser statt. Folge: Leinen los!

„Daraufhin haben viele Vereine die Saison quasi eingeläutet“, berichtete mir Leser Gerhard Bertling, der Mitglied im „Motoryachtclub Preußen“ in Gatow ist. Die Freude war riesig, und so ging das von Steg zu Steg – bis hoch zum Stößensee an der Heerstraße. Doch dann kam überall die Ernüchterung: „Die Freude dauerte nur kurz“, schrieb der Verein „Pro Sport“ (6500 Mitglieder, Präsident Klaus Eichstädt) an seine Wassersportler. „Es bleibt bei der Schließung.  Weder Arbeiten an den Booten, noch Segeln sind erlaubt.“ Das Schreiben der Polizei war nicht abgestimmt, die Behörde musste zurückrudern – Anweisung von ganz oben, vom Senat. Alle Vereinsgelände in der Stadt bleiben gesperrt, auch die am Wasser. „Aus Gründen der Kontrollierbarkeit nicht zulässig“, heißt es jetzt im aktuellsten Schreiben der Wasserschutzpolizei – hier der Link zu den Corona-Regeln.

Aber es gibt Hoffnung an der Havel. Der Landessportbund verhandele gerade über eine Lockerung der Regeln, berichtet Reiner Quandt vom Berliner Segelverband. Seine Ansage: „Jeder kann sich schon einmal darauf einstellen, dass die Winterpause nicht mehr ewig dauern wird.“ Die Sonnenbrille ist schon mal geputzt. Quelle: Segelverband

Das Anbaden drüben im Strandbad Wannsee fällt zwar aus. Aber bitteschön, wer in den Fluss oder See springen mag  – das ist erlaubt. Das hatte die Berliner Wasserschutzpolizei vor zehn Tagen mitgeteilt. Hier die Regeln, Punkt 1: „Rechtlich gesehen fällt Schwimmen (…) unter den Ausnahmetatbestand der Corona-Maßnahmen.“ Heißt: erlaubt. – Text: André Görke
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