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Doppelte Hundekot-0: 2017 hat das Bezirksamt weder Hundebesitzer kontrolliert, noch wurden Bußgelder verhängt

Veröffentlicht am 15.03.2018 von Boris Buchholz

Vor einem Monat berichtete ich über eine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) zu Hundekot in den Bezirken – über Steglitz-Zehlendorf wisse man nichts, der Bezirk habe nichts zugeliefert, erklärte der Senat dem Abgeordneten. Das wurmte den Fraktionsvorsitzenden der lokalen FDP, Kay Ehrhardt, er forderte bei Ordnungsamtsstadtrat Michael Karnetzki (SPD) die nicht genannten Zahlen nach – die Antworten lauten zweimal 0. Weder seien 2017 Hundehalter kontrolliert worden, noch seien Bußgelder für die Nicht-Beseitung von Hundkot verhängt worden (Stadtrat Karnetzki hat als Antwort auf die Bußgeldfrage sogar drei Nullen geliefert: 0,00 Euro). Denn, so der Stadtrat, eine angenommene „Tütenpflicht“ gebe es nicht, die Hundehalter müssten „geeignete Hilfsmittel“ zur Hundekotbeseitung mit sich führen und da das Hilfsmittel ein Taschentuch, ein Blatt oder ein Handschuh sein könne, sei das nicht zu kontrollieren.

Und warum habe der Bezirk dem Senat nicht geantwortet? Die Anfrage sei nicht ordnungsgemäß über die Bezirksbürgermeisterin an ihn gesandt worden, nur der Ordnungsamtsleiter habe eine direkte E-Mail erhalten. Da der Mitarbeiter krankheitsbedingt unanwesend sei, sei die Frist verstrichen. Karnetzki weist im Übrigen darauf hin, dass dem Bezirk vom Senat nur eine schmale Antwortfrist von 48 Stunden eingeräumt worden sei – was dem Amt aber ausgereicht hätte, wenn die E-Mail ordnungsgemäß in der Bezirksverwaltung eingegangen wäre. Lerne: Der kurze Dienstweg ist manchmal der längere – auch wenn das Ergebnis 0 bleibt.