Namen & Neues
Statt acht Wochen nur noch vier: Das lange Warten auf eine Sterbeurkunde
Veröffentlicht am 15.11.2018 von Boris Buchholz
Richtig kontrovers war die Debatte darüber, wie lange Bürgerinnen und Bürger auf die Ausstellung von Sterbeurkunden warten müssen, nicht. Sowohl CDU als auch AfD hatten je eine Große Anfrage in die Bezirksverordnetenversammlung eingebracht. Aufgeschreckt durch die Berichte im Tagesspiegel (mein Kollege Frank Bachner berichtete Mitte Oktober von einer Wartezeit in Steglitz-Zehlendorf von bis zu acht Wochen) und in der Abendschau des rbb, wollten die Bezirksverordneten wissen, ob sich die Situation verbessert habe. Hat sie, antwortete Ordnungsstadtrat Michael Karnetzki (SPD), dem auch das Standesamt untersteht.
Anfang November habe die Wartezeit auf vier Wochen verkürzt werden können, erklärte der Stadtrat. In wievielen Fällen seien die Sterbeurkunde erst nach „unzumutbaren Wartezeiten“ von mehr als sieben Tagen ausgestellt worden, wollte der CDU-Bezirksverordnete Bernhard Lücke wissen. „In nahezu allen“, gab Michael Karnetzki zu Protokoll. 2017 seien 4.200 Sterbeurkunden ausgestellt worden, bis Oktober 2018 seien es schon 3.700 gewesen. Die langen Bearbeitungszeiten erklärte er zum einen mit einem erhöhten Krankenstand und dem Tod eines Standesbeamten. Außerdem seien zwei neue Mitarbeiter in 2018 zwar gewonnen worden, doch sei einer davon erst nach Einarbeitung und Basisschulung Anfang 2019 voll einsetzbar. Im nächsten Jahr könnten wohl noch einmal zwei Stellen neu besetzt werden. Übrigens stehe Steglitz-Zehlendorf bei den langen Wartezeiten im Bezirksvergleich nicht alleine da.
„Ich habe mich gefragt, mit welcher ihrer vier Standardbegründungen Sie antworten“, war die Replik von Volker Graffstädt (AfD) auf die Worte des Stadtrats. „Sie haben das Repertoire um eine fünfte erweitert: In anderen Bezirken sei es auch nicht besser.“ Aber der Bürger habe Anspruch auf eine zügige Bearbeitung. In dieser Sache waren sich alle Diskutanten einig. Andreas Thimm von der FDP unterstellt zwar Michael Karnetzki, in der Materie Fachmann zu sein (die CDU tut das nicht), doch sagt er auch: „Ehrlich gesagt, interessieren mich die Gründe nicht.“ Der Staat sei für den Bürger an dieser Stelle „nicht verfügbar“, die Wahrnehmung sei, dass er nicht funktioniere. Das müsse abgestellt werden.
Mathias Gruner von der Linken empfahl dem Stadtrat, bei Stellenknappheit selber Standesbeamte auszubilden. „Die Lage ist nicht schön“, sagte Jan Kellermann (SPD). Er stellte sich jedoch klar hinter seinen Stadtrat: Michael Karnetzki sei das Problem angegangen, es gäbe schon mehr Mitarbeiter, weitere würden folgen, die Wartezeit habe sich deutlich verkürzt.
Bernhard Lücke wurde konkret: Zwei Wochen Wartezeit halte er für eine für den Bürger noch aushaltbare Frist. Mehr sei nicht akzeptabel. Und er erklärte auch warum. Zum Beispiel müssten bei der Deutschen Rentenversicherung Anträge auf Rentenvorauszahlungen innerhalb von vier Wochen nach dem Tod des Angehörigen eingehen. Ohne Sterbeurkunde könne weder das Testament eröffnet oder die Lebensversicherung abgerufen noch die Mitgliedschaft im Fitnesscenter gekündigt werden. „Ich finde das beschämend“, sagte der CDU-Politiker. Und er fügte ernst hinzu: „Wer gestorben ist, ist noch lange nicht tot.“ Amtlich gesehen.
Die Grünen meldeten sich bei der Debatte nicht zu Wort.