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Bebauung des Dahlemer Wegs 247: Bürgerinitiative wirft der Verwaltung "fadenscheinige" Politk vor
Veröffentlicht am 16.05.2019 von Boris Buchholz
Die Bebauung des Waldgrundstücks Dahlemer Weg 247 mit einer Flüchtlingsunterkunft wäre „ein artenschutzrechtlich unzulässiger und deswegen gesetzlich verbotener Eingriff“, sagt Henning Gerlach, Vorsitzender des Vereins Lebenswertes Lichterfelde. Letzte Woche hatten sowohl seine Bürgerinitiative als auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Widerspruch gegen die Entwidmung des Areals eingelegt; bisher ist es noch eine geschützte Grünanlage – mein Kollege
„Für die Entwidmung besteht kein Bedarf, weil die MUF an dem vorgesehenen Standort wegen der besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Wertigkeit nicht realisierbar ist“, meinen die Naturschützer aus Lichterfelde. Henning Gerlach wirft dem Bezirk und dem Senat eine fehlende „gerechte“ und „ordnungsgemäße Abwägung“ der „öffentlichen sowie umwelt- und naturschutzrechtlichen Belange gegeneinander und untereinander“ vor.
Seit 1984 ist das Grundstück eine geschützte Grünfläche. Dass 35 Jahre später der Dahlemer Weg 247 bebaut werden soll, zeige, „wie fadenscheinig die aktuelle Politik vorgeht, um Bauinteressen ohne jede Rücksicht auf den inzwischen noch viel dringlicheren Natur- und Umweltschutz durchzusetzen“. – Boris Buchholz
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