Namen & Neues
Miete endlich am unteren Ende des Mietspiegels: Bundestag beschließt Neuregelung für BImA
Veröffentlicht am 21.11.2019 von Boris Buchholz
Letzte Woche hat der Haushaltsausschuss die Richtlinie für die Vermietung von bundeseigenen Wohnungen durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) neu definiert. In der neuen Regelung wird die BImA „in angespannten Wohnungsmärkten und in Großstadtregionen die Bestands- sowie die Erst- und Neuvermietungsmieten in BImA-eigenen Wohnungen auf die untere Grenze des im einschlägigen Mietspiegel ausgewiesenen Mietwertes zu begrenzen. Zusätzlich ist eine ‚Deckelung‘ auf maximal 10€/m²/nettokalt vorgesehen“. Bisher orientierte sich die BImA stets am oberen Rand des Mietspiegels; im Sommer hatte bereits das Bundeskabinett die neue Richtung in der bundeseigenen Vermieterpolitik vorgegeben. Thomas Heilmann, CDU-Abgeordneter für Steglitz-Zehlendorf, weist darauf hin, dass von den etwa 5.000 Mieteinheiten der BImA in Berlin über zwanzig Prozent in Steglitz-Zehlendorf lägen. Sein Fazit: „Der Haushaltsbeschluss ist eine wirklich nachhaltige Lösung für die Mieter, die jetzt keine unverhältnismäßig hohen Mieten mehr zu erwarten haben. Und obwohl wir dafür ein Gesetz ändern mussten, ging der Prozess verhältnismäßig schnell.“ – Text: Boris Buchholz
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