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Radschnellweg am Ufer des Teltowkanals: Noch stehe nichts fest, sagt der Senat

Veröffentlicht am 12.11.2020 von Boris Buchholz

Radschnellweg am Ufer des Teltowkanals. Ende Oktober wandten sich fünf Naturschutz- und Fußgängerinitiativen in einem Brief an die Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne). Die Befürchtungen: Die von den Planern als alternativlos dargestellte Radschnellwegroute entlang des Teltowkanals gehe zu Lasten der Spaziergänger und Jogger sowie der Natur. Über etwa fünf Kilometer sieht die Machbarkeitsstudie eine 7,5 Meter breite kombinierte Rad- und Fußtrasse entlang des Ufers vor. Die Studie hatte die senatseigene Tochterfirma infraVelo in Auftrag gegeben – meinen ausführlichen Bericht können Sie hier nachlesen. Jetzt antwortet die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz auf die Sorgen der Verbände.

Die in der Machbarkeitsstudie ausgewiesene „derzeitige Vorzugsvariante“, sei noch keine Entscheidung zur Umsetzung, beruhigt Senatssprecherin Constanze Siedenburg einerseits: „Es gibt für diese Führung noch kein Votum der infraVelo und auch keines der Senatsverwaltung.“ Korrekt sei nur, schreibt sie anderseits, dass nach Prüfung und Abwägung aller Varianten „nur diese Routenführung technisch-planerisch machbar ist“. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens werde man wissen, wie die endgültige Route verlaufe – und ob es sie überhaupt geben wird. Die Sprecherin verweist auf „kommenden Abstimmungsrunden“ und die Detailplanung. Ein anderer Routenverlauf sei durchaus noch möglich, auch könne die Trasse „in unterschiedlichen Ausbaustufen, etwa abschnittsweise in geringerer Ausbauqualität, realisiert werden“. Alle Argumente für oder gegen das Vorhaben würden im Verfahren zusammengetragen und abgewogen, Kosten und Nutzen des Vorhabens würden gegenübergestellt und bewertet werden. In dem Planfeststellungsbeschluss könnten auch beispielsweise Schutzmaßnahmen wie „etwa Unterführungen für Tiere oder Bauverbote zu besonderen Nistzeiten oder auch erforderliche Ausgleichsmaßnahmen“ festgelegt werden.

„Die Anmerkungen der Verbände nehmen wir sehr ernst und prüfen sie“, erklärt Constanze Siedenburg. Ihr Haus freue sich, „wenn unsere eingeleiteten Abstimmungsprozesse vor einem Planfeststellungsverfahren so gut angenommen, also kritisch und konstruktiv begleitet werden“. Zugleich wehrt sie sich jedoch gegen die Annahme der Briefeschreiber, dass Radfahrer auf Radschnellwegen eben schnell und in der Folge auch oft rücksichtslos unterwegs seien. „Radschnellverbindungen sind keineswegs nur fürs Schnellfahren konzipiert, auch wenn ihr standardisierter Name dies nahelegt“, schreibt sie. Vielmehr sollen die Radrouten ein sicheres und bequemes Vorankommen ermöglichen. Und da sie mit breiten Fußwegen kombiniert würden, seien die Fußgänger geschützt. Vielleicht werde die Situation am Ufer sogar besser als bisher: „Durch die klare, getrennte Wegeführung ist die Sicherheit für den Fußverkehr häufig sogar besser gewährleistet als zuvor.“

Die Umwelt solle so wenig leiden wie möglich. Der „gegebenenfalls nötige Eingriff in die Natur“ werde dadurch aufgewogen, dass durch die attraktive Infrastruktur und die Wegeführung Menschen auf das eigene Auto verzichten würden. Für die Versiegelung der Radbahn sowie für Eingriffe in Natur und Umwelt seien Kompensationsmaßnahmen vorgeschrieben – jeder Quadratmeter Asphalt wird irgendwo anders für eine Entsiegelung sorgen; muss ein Baum gefällt werden, wird an anderer Stelle ein neuer gepflanzt. Generell sieht die Senatssprecherin kein Problem darin, einen Radschnellweg auch durch eine Grünanlage zu führen. Zwar gelten dann „hohe Anforderungen hinsichtlich natur- und umweltschutzrechtlicher Belange sowie zur Aufrechterhaltung des Erholungscharakters“. Doch sie verweist auf § 45 Absatz 3 des Mobilitätsgesetzes, in dem „der eigenständige Sonderweg als ‚bevorzugte Führungsform‘“ für die Radtrassen definiert wird. Das Gesetz sehe auch sichere Querungen für den Fußverkehr vor, „zu denen auch geschwindigkeitsreduzierende oder bauliche Maßnahmen beitragen können“.

Drei Fragen hatten die Umwelt- und Fußgängerverbände an Senatorin Günther gestellt: 1) Steht die Streckenführung für den Senat schon fest? 2) Können Kahlschläge und Versiegelungen ausgeschlossen werden? 3) Wird der Uferweg noch immer ein Ort der Erholung und des Flanierens sein? Aber nein, leider nein und vermutlich schon – so lauten die Antworten des Senats. – Text: Boris Buchholz
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