Namen & Neues
Sechster Stadtrat und einheitliche Bezirksämter nach der Wahl? "Voraussichtlich schon" – und eher nicht
Veröffentlicht am 03.06.2021 von Boris Buchholz
Dass die Verwaltungsstrukturen in Berlin im Argen liegen, ist der Politik schon länger klar: Was der Senat, wofür die Bezirke zuständig sind, ist nur theoretisch geklärt – in der Praxis kommt es oft zum Behörden-Ping-Pong, die eine Verwaltung schiebt der anderen die Verantwortung zu. Dem soll abgeholfen werden, seit zwei Jahren wird der „Zukunftspakt Verwaltung“ von allen Ecken und Enden her, mit Steckbriefen und Zielvereinbarungen diskutiert – bisher gibt es nur ein konkretes Ergebnis: Im Dezember 2020 brachte der Senat das „Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze“ auf den Weg.
Was vor allem drin steht: Die Rechte der Bezirksverordneten sollen gestärkt, die Bezirksämter von fünf auf sechs Stadtratsposten aufgestockt, die Ressortzuschnitte vereinheitlich werden. Käme der Gesetzesentwurf ohne Änderungen durch, würde künftig die Bürgermeisterin stets für Finanzen und Personal zuständig sein. Die anderen Ressorts wären Bildung (Schule und Sport), Öffentlicher Raum (Ordnungsamt, Straßen- und Grünflächenamt), Stadtentwicklung (Stadtplanung, Denkmalschutz, Quartiersmanagement), Soziales / Bürgerdienste und Familie / Gesundheit. Nicht wundern: Das Umwelt- sowie das Kulturamt könnten fast frei, das Bauamt (Serviceeinheit Facility Management), die Wirtschaftsförderung und die Beauftragen ganz frei den sechs Ressorts zugeordnet werden.
Allein: Das Gesetz liegt im Hauptauschuss auf dem Tisch – und wird und wird nicht beschlossen. Warum das so ist und wo es hakt, erklärt der Steglitzer Abgeordnete Benedikt Lux, Innenpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Hauptausschusses.
Herr Lux, was ist denn nun: Wird es künftig weiter fünf oder doch sechs Stadträtinnen und Stadträte geben? Die Gesetzesvorlage sieht sechs Mitglieder des Bezirksamtes vor. In den letzten fünf Jahren kamen 2000 zusätzliche Beschäftigte in den Berliner Bezirken dazu. Dafür ist es angemessen, das jeweilige Bezirksamt um ein Mitglied zu erweitern, dass die Ämter leitet.
Also werden es nach der September-Wahl in Steglitz-Zehlendorf sechs Stadträte sein? Aller Voraussicht nach ja.
Und wie sieht es mit der einheitlichen Struktur der zwölf Bezirksämter aus? Über die genaue Ausgestaltung müssen wir noch reden. Wir haben sehr unterschiedliche Rückmeldungen bekommen. Alle Fraktionen wollen für die kommenden fünf Jahre eine gute Struktur für alle zwölf Bezirke haben. Uns Grünen ist wichtig: Es muss Gestaltungsspielraume in den Bezirken geben. Das sind kleine Großstädte, die unterschiedlich ticken, in denen jeweils andere Bedürfnisse bestehen. Es kann Sinn ergeben, in einem Bezirk zum Beispiel Verkehr und Ordnungsamt zusammen zu legen, in einem anderen Verkehr und Stadtentwicklung. Und: Es kommt auch auf die einzelnen Stadträte an, auf ihre individuellen Stärken. Was sich nicht ändert, ist die schon heute einheitliche Ämterstruktur. Damit ist klar, welches Amt für das jeweilige Anliegen verantwortlich ist.
Einheitliche Ämterstruktur? Die Zuständigkeiten der Stadträte sehen doch in jedem Bezirk anders aus. Die Idee der Reform war, dass alle Bezirke exakt gleich organisiert sind – in sechs Fachbereichen. Ob es überall sechs gleiche Fachbereiche sein müssen, stelle ich in Frage. Warum nicht den Bezirk selbst entscheiden lassen? Wir haben seit 2011 eine einheitliche Ämterstruktur von zehn Ämtern, die die gleichen Aufgaben wahrnehmen und unter den Stadträten verteilt werden. Dies hat sich meines Erachtens etabliert.
Das „Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze“ liegt seit Januar auf dem Parlamentstisch. Warum ist es immer noch nicht beschlossen? Es gibt unterschiedliche Perspektiven und Interessen, die verhandelt werden müssen. Das Thema „Das Land Berlin und seine Bezirke“ ist ja keines, in der jede Partei gegen eine andere steht, sondern es wird aus den unterschiedlichen Erfahrungen heraus gerungen. Das war beim Groß-Berlin-Gesetz von 1920 schon so und bei der Zusammenlegung der Bezirke 2001 auch. Ich finde es gut, dass das Parlament sich die Zeit dafür nimmt. Es ist ja ein gemeinsames Ziel, eine funktionierende Verwaltung vor Ort zu stärken, den Bezirken Gestaltungsspielraum in den Stadtteilen zu geben. Aber bitte so, dass das Land Schwerpunkte von gesamtstädtischen Interesse setzen kann, wie zum Beispiel bei der Verkehrswende. Da ist eine Auseinandersetzung über die richtigen Mittel wichtig.
Butter bei die Fische: Wer bremst – und warum? Nein, keiner bremst. Das sind fundamentale Fragen, das dauert zu recht. Wir haben im Abgeordnetenhaus allein drei Anhörungen in unterschiedlichen Ausschüssen organisiert, um uns eine ausgewogene Meinung zu bilden.
Die CDU hatte schon bei der ersten Lesung geunkt, dass künftig das Sozialamt Anwohnerparkausweise ausgeben werde und von einer Vereinfachung der Strukturen für die Bürger kaum die Rede sei. Was sind aus Ihrer Sicht für die Bürger die wichtigsten Punkte des Gesetzes? Es gibt verpflichtende Zielvereinbarung zwischen Land und Bezirken, um wichtige Ziele von der Landesebene auch steuern zu können, zum Beispiel der Digitalisierung, bei der Verkehrswende oder beim Umwelt- und Klimaschutz. So kann zum Beispiel die zuständige Staatssekretärin für die IT in Zukunft die Durchsetzung des E-Government, also der digitalen Abläufe zwischen Staat und Bürgern direkter und verbindlicher in den Bezirken steuern. Die Bezirksverordnetenversammlungen – unsere lokalen Parlamente – werden gestärkt. Das Akteneinsichtsrecht der Verordneten wird erweitert. Ihre Beschlüsse müssen vom Bezirksamt – also der Bezirksregierung – besser bearbeitet und umgesetzt werden. Das stärkt die Demokratie vor Ort.
Ich wette, dass das Behörden-Ping-Pong zwischen Bezirken und Senat durch das neue Gesetz nicht besser wird – halten Sie dagegen? Wir ändern ja damit nicht die Zuständigkeiten oder verringern die Anzahl der Behörden, sondern die Abläufe innerhalb des Bezirks und zwischen Land und Bezirk. Die Konturierung der Geschäftsbereiche sowie klare Verantwortlichkeiten von Senatsverwaltungen für die entsprechenden Ämter der Bezirke wird das Ping-Pong zumindest reduzieren.
Man weiß ja, dass auch Parlamentarier gerne Ferien machen: Wird das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden? Wir wollen im Parlament schnell beschließen. Aber entscheidender ist, dass das Gesetz eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden Wahlperioden wird. Dafür nehmen wir uns die Zeit, die nötig ist.