Namen & Neues
Lex Wild beschlossen: Ex-Abgeordneter ist selbst der AfD zu weit rechts
Veröffentlicht am 11.11.2021 von Boris Buchholz
Jetzt legte der Berliner Landesvorstand der AfD nach: Wer Parteimitglied ist und eine Funktion in der Berliner AfD ausübt oder für die Partei ein Mandat wahrnimmt, muss den Jungfernstieg 4 b in Lichterfelde nun meiden. Ende Oktober beschloss der Vorstand einstimmig, dass Funktionsträger keine Veranstaltungen besuchen dürfen, die ein vom Landesschiedsgericht ausgeschlossenes Ex-Mitglied ausrichtet. Es ist ein Lex Wild – denn der Hauptadressat dieser Regelung dürfte der ehemalige AfD-Abgeordnete Andreas Wild sein – 2017 warf ihn seine Abgeordnetenhausfraktion hinaus, im Februar 2021 schloss auch die Berliner AfD den Politiker aus. „Der 58-Jährige machte in der Vergangenheit mehrfach mit ausländerfeindlichen, rassistischen Reden vor allem Stimmung gegen Muslime“, berichtete der rbb: „Zuletzt war er auch als Corona-Leugner und Verschwörungsideologe aufgefallen.“
Das Problem für die AfD ist: Andreas Wild schert sich nicht um seinen Parteiausschluss. Er hat ihm vor dem Bundesschiedsgericht widersprochen, dort wurde noch nicht entschieden. Offiziell ist Wild noch AfD-Mitglied. Aus seinem bisher vom Steuerzahler co-finanzierten Abgeordneten-Bürgerbüro im Jungfernstieg, er nennt es „Staatsreparatur“, machte er AfD-Politik.
Obwohl ihn der Landesverband ausschloss, ist er ist nach wie vor Beisitzer im Vorstand des AfD-Bezirksverbands Steglitz-Zehlendorf; die Südwest-AfD machte ihn sogar zum Direktkandidaten im Wahlkreis 4 für das Abgeordnetenhaus. In seinem Bürgerbüro im Jungfernstieg organisiert er Filmvorführungen, Diskussionsrunden und Grillfeste. Jüngst hat sich sogar ein AfD-Singekreis gebildet – es werden Volkslieder einstudiert. Doch wer dort künftig etwa bei „Es ist so schön Soldat zu sein“ mitschmettert, muss mit Sanktionen rechnen.
Denn im Wortlaut heißt es im AfD-Beschluss: „Funktionsträger des AfD Landesverbandes Berlin dürfen nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, wenn sie Kenntnis darüber haben, dass diese von einem Mitglied organisiert wird, welches erstinstanzlich von einem Landesschiedsgericht aus der Partei ausgeschlossen wurde oder dort ein Mitglied auftritt, welches erstinstanzlich von einem Landesschiedsgericht aus der Partei ausgeschlossen wurde.“ Und dann wird es sehr konkret: „Ferner wird einstimmig beschlossen, dass Funktionsträger des AfD Landesverbandes Berlin nicht an Veranstaltungen teilnehmen dürfen, die in der ‚Staatsreparatur‘ oder von dem ‚Staatsreparatur e.V.‘ organisiert werden.“ Es wird mit Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss gedroht.
Die Südwest-AfD widersetzt sich der Landespartei. Am vergangenen Samstag kam es zum „Gegen-Beschluss“ aus Steglitz-Zehlendorf. Der Bezirksvorstand entschied, dass der Beschluss des Landesvorstands „grundsätzlich rechtswidrig“ sei, den Mitgliedern dürfe die Partei nicht vorschreiben, „wann sie sich mit wem wo und unter welchen Umständen treffen“. Weiter heißt es: „Der Bezirksvorstand Steglitz-Zehlendorf erachtet den Beschluss als unzulässige Einmischung in die Arbeit des Bezirksverbandes.“ Der Landesvorstand müsse seine Entscheidung „umgehend aufheben“. Mitglied im Bezirksvorstand ist – ausgerechnet die Landesvorsitzende Kristin Brinker. Der Bundestagsabgeordnete und Bezirksvorsitzende Gottfried Curio und der Bezirksverordnete Volker Graffstädt stimmten im Bezirksvorstand gegen das Lex Wild. Abstimmen durfte natürlich auch das Vorstandsmitglied der Südwest-AfD, das laut Landespartei gar kein Parteimitglied mehr sein soll: Andreas Wild selber.
Machtspiele. Als Reaktion auf die Entscheidung des Landesverbands lud der Verein „Freunde der Staatsreparatur“ prompt zum Impulsreferat mit dem Titel „Innerparteiliche Demokratie“. Referent war Volker Graffstädt, der sich in der Einladung mit „Stv. Sprecher BV Steglitz-Zehlendorf“ betitelte – was auch immer er damit meint, stellvertretender Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung ist er jedenfalls nicht.
Jetzt hat Brinkers AfD-Landesvorstand frisches Futter. Wäre das Gremium konsequent, müsste es nun Graffstädt mit dem Parteiausschluss oder wenigstens einer Abmahnung sanktionieren. Und den gesamten Bezirksvorstand auch. Denn im Landes-Beschluss heißt es ja: „Funktionsträger … dürfen nicht an einer Veranstaltung teilnehmen, wenn … dort ein Mitglied auftritt, welches erstinstanzlich von einem Landesschiedsgericht aus der Partei ausgeschlossen wurde.“ Das ist bei jeder Sitzung des Bezirksvorstands, bei der Wild dabei ist, der Fall. Und jeder Sanktion würde sich Brinkers Bezirksvorstand natürlich mit wehenden AfD-Fahnen widersetzen. Auch eine Option: Die AfD läuft sich im eigenen Hamsterrad tot. Solange bis Andreas Wild nicht mehr zur AfD gehört.
Text: Boris Buchholz
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