Namen & Neues

22 Bewerber: Ausgebildete Lehrer wollen in den Südwesten, dürfen aber nicht

Veröffentlicht am 11.05.2023 von Boris Buchholz

Auf den ersten Blick ist es eine ermutigende Zahl: 62 voll ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer haben sich für den Schuldienst in SteglitzZehlendorf beworben. Doch nur 40 dieser sogenannten Laufbahnbewerberinnen und -bewerber können eingestellt werden. 22 Lehrkräften wurde abgesagt. Das berichtete die Schulaufsicht am Dienstag im Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung.

Insgesamt können die öffentlichen Schulen in SteglitzZehlendorf mit 148 neuen Stellen für Lehrerinnen und Lehrer gestärkt werden. Doch es gibt einen Haken, eine Vorgabe der Senatsbildungsverwaltung: Von diesen 148 Vollzeitstellen dürfen nur 40 an voll ausgebildete Pädagogen vergeben werden. Das Gros von 108 Stellen, so die Schulaufsicht, sei unter anderem Quereinsteigern oder Rückkehrern aus dem Ruhestand vorbehalten. Ob alle Quereinsteigerstellen besetzt werden könnten, sei noch nicht absehbar.

„Es ist absurd, dass der Bezirk in Zeiten akuten Lehrermangels 22 dringend benötigte und voll ausgebildete Lehrkräfte ablehnen muss, die gerne an Steglitz-Zehlendorfs Schulen unterrichtet hätten“, zieht der FDP-Schulexperte Søren Grawert nach der Sitzung Bilanz.

Niemand könne sagen, ob die 22 Bewerber in anderen Bezirken Stellen annehmen „oder am Ende nicht frustriert nach Brandenburg abwandern“. Der FDP-Politiker nennt diese Personalpolitik „verantwortungslos“. Er hofft jetzt auf den neuen Senat, auf dass dieser die Vorgaben verändert und „dieses unsinnige Verfahren beendet“.

Die Senatsbildungsverwaltung argumentiert bei den Kontingenten für Laufbahnbewerber mit der Bildungsgerechtigkeit: Wenn in einem Bezirk bereits in einem hohen Maß ausgebildete Lehrkräfte tätig sind, ist dort die Quote niedriger – und ein Bezirk mit geringerer Personalausstattung erhält ein höheres Kontingent.

Der Bezirk hat bei der Personalpolitik nichts zu melden. Für „innere Schulangelegenheiten“ wie Lehrpläne und Stellen ist allein der Senat zuständig. Dem Schulamt im Bezirk obliegt es, sich um die Gebäude, die technische Ausstattung zum Beispiel mit Internetzugängen, die Schulhöfe und die Reinigung zu kümmern.