Namen & Neues

Illegaler Leerstand? Geisterhaus vor Gericht

Veröffentlicht am 29.10.2019 von Judith Langowski

Illegaler Leerstand? Berliner Geisterhaus vor Gericht. Seit mehr als zehn Jahren steht der einst prächtige Altbau an der Odenwald-/Ecke Stubenrauchstraße leer. Seitdem bröckelt das „Friedenauer Geisterhaus“ vor sich hin, verfällt immer mehr. Wegen seiner blumigen Jugendstilornamente haben Anwohner*innen ihm den Namen Flora gegeben. Jetzt beschäftigt der Fall auch das Berliner Verwaltungsgericht. Die Eigentümerin hat gegen den Bezirk geklagt. Dieser hatte sie aufgefordert, die Wohnungen auf ihre Kosten so herzurichten, dass sie wieder bewohnt werden können. Der Bezirk beruft sich dabei auf das Zweckentfremdungsgesetz. Seit Mai 2014 gilt auch Leerstand als Zweckentfremdung, die nicht gestattet ist. Das Gesetz wurde vor allem geschaffen, um zu verhindern, dass reguläre Mietwohnungen zu Ferienwohnungen umgewandelt werden. Am Mittwoch verhandelt das Verwaltungsgericht.

Der Rechtsanwalt der Klägerin, Oliver Ganseforth, von der Kanzlei Schultz & Seldeneck, vertritt hingegen die Auffassung, dass das Zweckentfremdungsverbot in diesem Fall nicht gelten kann. Das Haus sei schon vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr bewohnbar gewesen. Es habe nach einem Wasserschaden schon im Jahr 2008 leergestanden. Deswegen richtet sich die Klage auch gegen die festgelegten Zwangsgelder des Bezirks, weil die Eigentümerin nichts gegen den Leerstand unternommen habe. Außerdem sei es der Eigentümerin aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten, das Haus wieder herzurichten. Die zu erwartenden Kosten seien nicht in einem angemessenen Zeitraum über Mieteinnahmen zu erzielen, sagte Ganseforth. 16 Wohnungen gibt es in dem Haus.

Spezialist für Zweckentfremdungsrecht. Ganseforth betreut auch gemeinsam mit einem anderen Kollegen der Kanzlei weitere Verfahren zum Zweckentfremdungsgesetz. In diesen Fällen geht es darum, ob das Gesetz auch für Ferienwohnungen anzuwenden ist, die schon vor Inkrafttreten des Gesetzes bestanden hatten. Das Oberverwaltungsgericht befand laut Ganseforth, dass dies verfassungswidrig sei und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Es geht also darum, ob das Gesetz auch rückwirkende Wirkung hat. Und diese Frage steht auch im jetzigen Verfahren im Mittelpunkt.

Seit Jahren schon beschäftigt das „Geisterhaus“ die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) in Tempelhof Schöneberg. In regelmäßigen Abständen wird dort darüber diskutiert. Bereits im Dezember 2016 berichtete Baustadtrat Jörn Oltmann (Grüne) in der BVV davon, dass ein Jahr zuvor ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro und im Jahr 2016 ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro festgesetzt worden seien. Aber auch durch die Zahlung der Geldbußen werde „der Eigentümer nicht frei davon, der Anordnung der Behörde Folge zu leisten“, den Wohnraum bereitzustellen, sagte Oltmann damals.

Regelmäßige Überprüfungen. Immer wieder waren über die Jahre auch Mitarbeiter des Bezirksamtes im Einsatz, um zu überprüfen, ob die Baufälligkeit des Gebäudes zu einer Gefährdung führt. In Friedenau hat sich längst eine Anwohnerinitiative gebildet, die gegen den Verfall des Hauses kämpft und dem Bezirksamt vorwirft, nicht ausreichend aktiv zu werden.

Erst vor wenigen Wochen forderte die Initiative Ordnungsstadträtin Christiane Heiß (Grüne) auf, dem Beispiel in Steglitz-Zehlendorf zu folgen. Dort prüft Ordnungsstadtrat Michael Karnetzki (SPD) derzeit gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung das Treuhändermodell, um ein solches Geisterhaus wieder für Wohnzwecke nutzbar und vermietbar zu machen. Der Fall im Nachbarbezirk soll laut Heiß dazu beitragen, „für alle anderen Bezirke rechtssichere Ausführungsvorschriften zu entwickeln“.

Um diesen Punkt zu unterstreichen, hat die Nachbarschaftsinitiative Friedenau eine Petition online gestellt, die den Einsatz eines Treuhänders fordert. „Als erster Schritt muss kurzfristig ein Gutachter beauftragt werden, um den baulichen Zustand des Hauses zu klären“, heißt es in der Petition. Noch 15 Tage lang ist die Petition unter diesem Link erreichbar. „Obwohl Wohnraum in Berlin dringend benötigt wird, bleibt die Berliner Bezirksverwaltung untätig. Beim Zeugnis einer solchen Unfähigkeit ist man fassungslos“, schreibt die Initiative. – Text: Sigrid Kneist
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Diesen Text haben wir dem neuen Tagesspiegel-Newsletter für den Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg entnommen. Den gibt es kostenlos in voller Länge und mit Nachrichten, Tipps, Kiezdebatten unter leute.tagesspiegel.de.
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