Namen & Neues
Klage gegen Bauprojekt an der Pallasstraße
Veröffentlicht am 18.01.2022 von Sigrid Kneist
Anwohner des geplanten Großprojekts an der Pallasstraße, Elßholzstraße und Gleditschstaße gehen juristisch gegen das Vorhaben vor. Vor dem Verwaltungsgericht sind Klagen und Eilanträge anhängig. Wie berichtet, hatte die Senatsbauverwaltung im Oktober 2021 im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens die Baugenehmigung erteilt. Diese hatte der Bezirk im Jahr zuvor versagt, da er den Bau auf dem Grundstück für überdimensioniert hält. Auch im Kiez regte sich schnell Protest; man fürchtet, dass das Projekt zur Gentrifizierung und zur Verdrängung der bisherigen, dortigen Bewohner beiträgt. Der Immobilienentwickler Diamona & Harnisch plant dort auf einer Geschossfläche von rund 22.000 Quadratmetern mehr als 200 höherpreisige Wohnungen und acht Gewerbeeinheiten. Der Bezirk hielt allenfalls 17.000 Quadratmeter für genehmigungsfähig.
Grund für die Klage. Die Anwohner begründen ihre Klage damit, dass die falsche Behörde die Baugenehmigung ausgesprochen habe. Die Senatsverwaltung sei für das Widerspruchsverfahren zuständig gewesen. In dessen Verlauf sei aber das Bauvorhaben erheblich geändert worden, argumentieren sie. Die Brandwand zur Gleditschstraße sei herausgenommen, ein neuer Eckvorsprung geplant und das Projekt um mindestens zehn Wohnungen reduziert worden. Bei diesen wesentlichen Änderungen hätte der geänderte Antrag neu beim Bezirk eingereicht werden müssen. Mit den Eilanträgen wollen die Anwohner eine aufschiebende Wirkung der Klage erzielen, damit nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Das Gericht habe vor einer Entscheidung über diese Anträge noch eine Frist für weitere Stellungnahmen gesetzt. Die Anwohner fordern den Bezirk auf, für den Bereich zügig einen Bebauungsplan aufzustellen.
Reaktionen auf die Klage. Die Senatsbauverwaltung hält die Klagen für unbegründet. Im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens stünden ihr sehr wohl „alle Kompetenzen der Ausgangsbehörde“, in diesem Falle des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, zu. Die Senatsverwaltung sei auch ermächtigt, eine Baugenehmigung zu erteilen, sagte Sprecher Martin Pallgen auf Anfrage. Auch in der Größe des Bauvorhabens sieht die Verwaltung kein Problem: „Aus unserer Sicht entsprechen die Gebäudehöhen der ortsüblichen Umgebung. Im Übrigen entspricht auch die sonstige Kubatur des Vorhabens der Bebauung in der Umgebung.“ Auch würden „nachbarliche Belange wie Belichtung, Besonnung, Belüftung, Sichtbezüge und Ruheempfinden nicht verletzt“. Stadtentwicklungsstadträtin Angelika Schöttler (SPD) kommentierte die Klage nicht und verwies auf das laufende Verfahren. Von der Immobiliengesellschaft Diamona & Harnisch gab es keine Antwort auf eine Anfrage.
Abrissarbeiten auf dem Grundstück. Das ehemalige AOK-Gebäude dort ist erst zum Teil abgerissen. Im Dezember gab es bei den Abbrucharbeiten vorübergehend Schwierigkeiten, da die Staubschutzmaßnahmen nicht ausreichend waren. Dieses Versäumnis soll aber behoben worden sein.