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Streit ums Barbarossa-Dreieck: Anwohner gehen vor Gericht gegen das Hochhausprojekt vor
Veröffentlicht am 05.12.2023 von Sigrid Kneist
Die Bürgerinitiative Barbarossa-Dreieck hat ihren Kampf gegen das Hochhaus auf einem keilförmigen Grundstück zwischen Martin-Luther-Straße, Barbarossastraße und Speyerer Straße in Schöneberg nicht aufgegeben und geht vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht juristisch gegen das Vorhaben vor. Im Juni war Grundsteinlegung für den zwölfgeschossigen Bürobau. Investor ist die Immobilienentwicklungsgesellschaft Rockstone Real Estate, die seit zehn Jahren in Berlin aktiv ist und schon einige Projekte hier realisiert hat. Zudem werden auf dem Gelände zwei Wohn- und Gewerbehäuser mit insgesamt 22 Wohnungen, die Hälfte davon barrierefrei, entstehen. Um den Bau wurde in der Bezirksverordnetenversammlung lange gestritten. Der Bebauungsplan wurde im Sommer 2021 von SPD und Grünen durchgesetzt. Linke und CDU hatten dagegen gestimmt und sich den Argumenten der Bürgerinitiative angeschlossen, die die eine Verschattung der umliegenden Gebäude, zunehmenden Verkehr und Lärm befürchtete und diese Sorgen auch weiterhin hat.
Darum geht es bei den Gerichtsverfahren. Die Initiative fährt auf juristischem Weg zweigleisig. Sie hat gegen die Baugenehmigung beim Verwaltungsgericht ein Eilverfahren beantragt, um einen Baustopp zu erreichen. Außerdem hat sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Normenkontrollantrag gegen den festgesetzten Bebauungsplan gestellt. Die Initiative erwartet beim Verwaltungsgericht eine relativ zeitnahe Entscheidung, wie sie in einem Brief an die Nachbarschaft schreibt. Mit diesem Schreiben bittet sie zudem um Unterstützung durch Spenden für die Gerichtskosten. Bislang seien schon 20.000 Euro zusammengekommen. Die Initiative rechnet aber mit weiteren Kosten in fünfstelliger Höhe für die gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Was sagt der Bezirk? Derzeit werde in beiden Verfahren von den Beteiligten wechselseitig Stellung genommen, sagt Stadtentwicklungsstadträtin Eva Majewski (CDU). Es sei nicht bekannt, wann die Gerichte entschieden. „Auch in Kenntnis der vorgebrachten Argumente der Gegenseite habe ich keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans oder der Baugenehmigung zu zweifeln“, sagte Majewski. Es bleibe abzuwarten, wie die Gerichte die Sach- und Rechtslage bewerten. – Simulation: Rockstone Real Estate