Namen & Neues
Erfolg für Bürgerinitiative: Gericht bremst Hochhausprojekt "Schöneberger Eck"
Veröffentlicht am 16.01.2024 von Sigrid Kneist
Ende November hatte das Berliner Verwaltungsgericht – wie berichtet – noch den Eilantrag der Schöneberger Bürgerinitiative Barbarossa-Dreieck gegen die Baugenehmigung für das dortige Hochhausprojekt abgelehnt. Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war die Initiative in der vergangenen Woche jedoch erfolgreich. Das Gericht ordnete die „aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen die Baugenehmigung“ des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg an.
Kein sofortiger Baustopp. Das bedeutet aber nicht, dass dort ein sofortiger Baustopp verhängt wird, wie es die Initiative erhoffte. „Eine von drei bestehenden Baugenehmigungen wurde nun vorläufig ausgesetzt, bis die Themen im Hauptsacheverfahren gründlicher geprüft werden. Wir sind überzeugt, gute Argumente für unsere Position zu haben, und sehen dem Hauptsacheverfahren entgegen“, sagt Florian Sakowski, Geschäftsführer der Immobilienentwicklungsgesellschaft Rockstone Real Estate. „Da nur eine von drei Baugenehmigungen betroffen ist, laufen die Baumaßnahmen an den nicht betroffenen Gebäudeteilen weiter.“ Das Bezirksamt machte noch keine Angaben zum weiteren Vorgehen. „Wir prüfen den Beschluss derzeit eingehend“, sagte Stadtentwicklungsstadträtin Eva Majewski (CDU). „Erst dann können wir über weitere Schritte entscheiden.“
Das wird gebaut. Auf dem keilförmigen Grundstück zwischen Martin-Luther-Straße, Barbarossastraße und Speyerer Straße will Rockstone Real Estate unter dem Namen Schöneberger Eck ein zwölfgeschossiges Bürohaus errichten. Außerdem sollen auf dem Gelände zwei Wohn- und Gewerbehäuser mit insgesamt 22 Wohnungen entstehen. Im Juni 2023 war Grundsteinlegung für den Bau.
Aktive Initiative. Als vor einigen Jahren die Pläne bekannt wurden, formierte sich unter den Anwohnern schnell Widerstand. Es gründete sich eine Bürgerinitiative, die eine Verschattung der umliegenden Gebäude, zunehmenden Verkehr und Lärm befürchtet. Nachdem das Bezirksamt einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung zurückgewiesen hatte, klagte die Initiative vor dem Verwaltungsgericht. Mit dem Eilantrag sollte verhindert werden, dass durch den Bau vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor eine endgültige gerichtliche Entscheidung gefallen ist. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung vor allem mit einer zu erwartenden Zunahme von Lärm.
Begründung der Richter. „Das Interesse der Antragsteller am Schutz vor unzumutbaren Immissionen ist bei der Erteilung der Baugenehmigung in einer das Gebot der Rücksichtnahme verletzenden Weise voraussichtlich jedenfalls aus anderen Gründen unzureichend berücksichtigt worden“, heißt es in dem Beschluss der Oberverwaltungsrichter.
Diskussionen in der BVV. Um den Bau war auch in der Bezirksverordnetenversammlung lange gestritten worden. Der der Baugenehmigung zugrundeliegende Bebauungsplan wurde in der vergangenen Wahlperiode im Sommer 2021 von SPD und Grünen durchgesetzt. Linke und CDU hatten dagegen gestimmt und sich den Argumenten der Bürgerinitiative angeschlossen. Für das Bauvorhaben hatte sich der damalige Baustadtrat und heutige Bezirksbürgermeister Jörn Oltmann (Grüne) stark gemacht. Die Initiative geht auch gegen den Bebauungsplan juristisch vor und hat einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht gestellt.