Namen & Neues
Neue Steg-Affäre am Müggelsee
Veröffentlicht am 23.07.2018 von Thomas Loy
Wenn es um recht einfach konstruierte Anlagen geht, die das Anlegen von Booten ermöglichen, ist die Rechtslage inzwischen so komplex und undurchsichtig wie ein naturgeschützes Schilf-Biotop. Im Dickicht der Paragraphen hat sich jetzt der Investor der Müggelsee-Residenzen, Hans-Jürgen Alda, verstrickt. Weil er die Steganlage, die er nach eigener Auskunft 2005 zusammen mit dem Gästehaus des Zentralkomitees der SED erworben hat, für die Marina seiner „Müggelsee-Residenzen“, also Luxuswohnungen am Wasser, ausbauen wollte. Der Müggelsee samt Ufer wurde aber inzwischen zum Landschaftsschutzgebiet erklärt, jeder Eingriff in die Natur ist verboten, also durfte auch der Stegausbau nicht mehr genehmigt werden.
Alda klagte gegen die Nicht-Genehmigung durch das Bezirksamt, das Verwaltungsgericht schlug ein Mediationsverfahren vor, ein umfangreiches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, man einigte sich auf einen Rückbau der Ufermauer, einen Schilfgürtel und die Begrenzung auf zwölf Anlegeplätze. Ein akzeptabler Kompromiss, fanden auch die Oberste Naturschutzbehörde und die Wasserbehörde des Senats – das Bezirksamt erteilte die entsprechenden Genehmigungen.
Dagegen klagten aber die Naturschutzverbände und bekamen im März vor dem gleichen Berliner Verwaltungsgericht Recht, denn solche Kompromisse seien nicht im Sinne der FFH-Richtlinien der EU. Strittig ist, ob man das schon 2015 hätte wissen können, als der Kompromiss ausgehandelt wurde. Wie auch immer: Alda ging gegen das VG-Urteil in Berufung, nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Solange gelte ein Baustopp, sagt Alda. Die Naturschutzverbände erklären, er habe den Steg mit Duldung des Bezirksamts bereits widerrechtlich ausgebaut, dem widerspricht der Investor: er habe nur marode Betonpfähle durch Stahlpfähle ersetzt und den Laufsteg saniert. Er sei „inzwischen völlig verzweifelt“, weil er nicht mehr wisse, was er den Käufern seiner Wohnungen sagen solle.
Und was sagt Bernd Geschanowski, Umweltstadtrat von der AfD? Nichts. Er lässt durch seine Sekretärin Folgendes ausrichten: „Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat zeitnah nach dem Bekanntwerden der ohne Genehmigung errichteten wasserbaulichen Anlagen reagiert und am 12.07.2018 gegenüber dem Bauherrn eine entsprechende Beseitigungsanordnung erlassen.“ Und: „Das Bezirksamt Treptow-Köpenick kann nachvollziehen, dass derart komplexe Vorgänge zweifelhaft sein können.“ Aha. Und jetzt? Soll der Steg wieder in den Zustand vor der Sanierung versetzt werden, marode Betonpfähle rein, neue Stahlpfähle raus? Und was ist, wenn das OVG anders entscheidet als das VG? Betonpfähle wieder raus…