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Steg-Affäre am Müggelsee: Naturschützer gewinnen vor Gericht
Veröffentlicht am 12.10.2020 von Thomas Loy
Die „Steg-Affäre“ vom Müggelsee hat ein juristisches Ende gefunden. So sieht es zumindest der BUND. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Berufung des Investors der „Müggelsee-Residenzen“ gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Demnach verstößt die sanierte Steganlage, im FFH-Gebiet des Müggelsees gelegen, gegen Naturschutzrecht und muss beseitigt werden. FFH steht für „Flora, Fauna, Habitat“, eine spezielle Richtlinie zum Erhalt natürlicher Lebensräume.
Die Affäre hat einen sehr langen, sehr komplizierten Vorlauf, den ich schon mal vor zwei Jahren im Newsletter geschildert habe. Investor Hans-Jürgen Alda hatte seine Luxuswohnungen am Wasser zusammen mit einer „Marina direkt vor der Tür“ angepriesen. Das wird ohne einen Steg nun schwierig. Immerhin gibt es noch den Badestrand und die beheizbaren Terrassen.
Dieses Urteil ist für den Umgang mit FFH-Gebieten ein großer Erfolg, erklärt der BUND. Es stelle klar, dass Eingriffe wie der Bau eines Steges, die sich auf das Schutzgebiet negativ auswirken, nicht durch Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen geheilt werden könnten. Genau darauf fußte ein Kompromiss zwischen Bezirksamt, Oberer Naturschutzbehörde und dem Investor nach einem langwierigen Mediationsverfahren. (Ausführlicher Bericht hier). Der Steg wurde genehmigt, doch die Naturschutzverbände klagten dagegen und bekamen letztlich Recht.
Falscher Umgang mit FFH-Gebieten. „Damit dürften sich Genehmigungen von weiteren Bauten von Steganlagen und ähnlichem verbieten. Wir hoffen, dass die Behörden auf Bezirks- und Landesebene nun der Rechtsprechung folgen und in den Naturschutzgebieten keine weiteren Vorhaben genehmigen“, erklärt der BUND-Gewässerexperte Manfred Krauß. „Aus Sicht der Naturschutzverbände zeigt das Urteil, wie falsch die Berliner Verwaltung mit dem FFH-Recht bisher umgeht und dass dadurch noch weitere Rechtstreitigkeiten drohen.“ Die EU klage derzeit gegen Deutschland wegen der unzureichenden Umsetzung des FFH-Rechts in den Schutzgebieten. „Dazu zählt auch der Müggelsee.“
Zwölf Stege verboten. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat 12 „Beseitigungsanordnungen“ für Sportbootstege erlassen, teilte Umweltstadtrat Bernd Geschanowski (AfD) auf Anfrage von Marc Oliver Ram (SPD) mit. Offenbar hatten die Stege keine Genehmigung und konnten auch keine erhalten. Sechs dieser Stege lagen am Dämeritzsee.