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Deutsche Bahn entschuldigt sich für Zeitverzug am Bahnhof Wilhelmshagen

Veröffentlicht am 09.01.2023 von Simone Jacobius

Seit mehreren Jahren ist der S-Bahnhof Wilhelmshagen ein Mahnmal für einen langatmigen Bürokratiedschungel, bei dem die Anwohner*innen gar nicht mehr genau wissen, wo das Ganze seinen Anfang nahm und wann ein Ende in Sicht sein wird. Der SPD-Abgeordneten Dunja Wolff reichte es jetzt, sie wollte Klarheit haben – vor allem, nachdem sich seit einigen Wochen gar nichts tut am denkmalgeschützten Bahnhof.

In einer Anfrage an die zuständige Senatsverwaltung schrieb sie: „Ein denkmalgeschützter Bahnhof musste einer – bis heute – unfertigen Fassade weichen, jahrelang mussten die Anwohner*innen eine ‚Mount Everest-ähnliche‘ Überführungsbrücke erklimmen, um den Bahnsteig zu erreichen, und die DB Netz AG hält sich nach wie vor mit näheren Informationen zum weiteren Bauverlauf bedeckt.“

Arbeiten ziehen sich hin, das räumt die DB ein und bittet die Anwohner um Entschuldigung. Das Projektteam versichert allerdings, dass, auch wenn kein Fortschritt zu sehen sei, die Vorbereitungen im Hintergrund auf Hochtouren laufen würden. Doch es fehle, wie so oft in dieser Zeit, an Baustahl. Und auch die vorliegenden Kostenvoranschläge von Firmen für die denkmalgerechte Wiederherstellung des Empfangsgebäudes und der Treppeneinhausung seien mittlerweile unwirtschaftlich, die Arbeiten mussten neu ausgeschrieben werden. Andere Arbeiten, wie die neue Schallschutzwand, ein Fußgängertunnel und ein Fahrstuhl, seien aber bereits fertig.

Ende in Sicht. Das Projektteam sei aber zuversichtlich, dass die Arbeiten im Frühjahr fortgesetzt werden können, teilt Staatssekretärin Meike Niedbal mit. Ende 2023 könne dann mit der Fertigstellung gerechnet werden. Die Frage, ob aufgrund der Verzögerung Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten, verneint sie: „Da sich die Immobilie im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindet, sind die Einflussmöglichkeiten des Senats hier begrenzt. Schadensersatzansprüche können daher seitens des Senats auch nicht geltend gemacht werden.“