Namen & Neues

Schrottboote auf der Spree sorgen für Unmut

Veröffentlicht am 03.06.2024 von Simone Jacobius

Wer die Spree in Höhe Treptower Park entlang schippert, sieht plötzlich Rot, Rostrot. Alte Boote, mal kleinere, mal richtige Lastkähne, werden ausrangiert und im Uferbereich „geparkt”, sprich zurückgelassen. Was soll man mit solch alten Wracks auch noch? Doch die Wracks verschandeln nicht nur den schönen Wasserblick, sondern stellen auch eine Umweltgefahr dar.

Eigentlich ist der Eigentümer für die Entsorgung seines Schrottbootes zuständig. Doch der muss erstmal ausfindig gemacht werden. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz (SenMVKU) ist für den Gewässerschutz und für die Reinhaltung der Gewässer zuständig. Bei Gefahr im Verzug durch Gewässerverunreinigungen, beispielsweise durch auslaufende wassergefährdende Flüssigkeiten wie Öl oder Treibstoffe, wird sie im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig und ordnet eine passende Maßnahme an, zum Beispiel die Entfernung des Bootes.

Wenn der Schiffseigner nicht festgestellt werden kann, wird der „herrenlose Abfall” auf Kosten des Senats gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin entsorgt. Und wenn herrenlose Boote gar die Fahrrinne blockieren, werden sie auf Anordnung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes entfernt.

Was bisher passierte. „Im Bereich Treptow-Köpenick wurden seit 2022 bereits fünf Wracks geborgen, eine weitere Bergung ist für Anfang Juni 2024 geplant”, sagt mir Michael Herden, stellvertretender Sprecher der Umweltverwaltung. Die geborgenen Objekte würden anschließend fachgerecht zerlegt und entsorgt, ergänzt er. Für die bislang geborgenen Objekte war kein Eigentümer oder Eigentümerin ermittelbar. Dafür haben sie aber bereits das Wasser durch Öl und Treibstoff verschmutzt.

Was das Bezirksamt tut. Das ist nicht viel, weil die Zuständigkeit nicht dort liegt. Aber da die Schrottboote im Bereich des LSG Plänterwaldes auch das angrenzende Schutzgebiet in Mitleidenschaft ziehen, wurden vonseiten des Fachbereichs Naturschutz in Bezug auf die Schutzgebietsverordnung bereits Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt.

Schutz fürs Schutzgebiet. „Zudem wurde, um die Störungen im Uferbereich des Schutzgebiets Plänterwald in Zukunft zu vermeiden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ein Stillliegeverbot zwischen km 23,67 und km 26,0 der Spree-Oder-Wasserstraße beantragt (wasserseitig angrenzender Bereich an das Schutzgebiet), welches auch genehmigt wurde. Die entsprechenden Verbotszeichen wurden im Auftrag des Bezirksamtes bereits aufgestellt. Im Zuge dessen hat sich die Situation erheblich verbessert”, heißt es aus dem Bezirksamt.

Veränderte Rechtslage. Außerdem wurde die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zum 1. Juni geändert, sodass ein Stillliegen auf der Spree-Oder-Wasserstraße außerhalb gekennzeichneten Liegestelle oder eines genehmigten Liegeplatzes unterbunden werden soll. Hoffen wir mal, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen.