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Wiese am Halensee könnte zur Badestelle erklärt werden – die Wasserqualität ist gut

Veröffentlicht am 19.03.2021 von Cay Dobberke

In der Auseinandersetzung um die inoffizielle Badestelle am Halensee, die unter der Liegewiese am nordöstlichen Ufer nahe der Stadtautobahn liegt, hat Bau- und Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger (Grüne) auf juristische Probleme hingewiesen und die Bezirksverordnetenversammlung zur Diskussion darüber aufgefordert. Um Verbesserungen zu erreichen, müssten unter anderem die Landschaftsgebiets- und die Schutzgebietsverordnung geändert werden, sagte Schruoffeneger im Umweltausschuss der BVV. Nötig wäre auch die „offizielle Ausweisung als Badestelle“. Dafür sei allerdings der Berliner Senat zuständig.

Der Streit hatte wegen eines Zauns begonnen, mit dem das Bezirksamt im Sommer 2019 fast das ganze Ufer an der Wiese abgesperrt hatte. Damit werde die Ufervegetation geschützt, hieß es. Ohnehin sei das Baden an dieser Stelle wegen der schlechten Wasserqualität verboten – anders als im nahen Freibad, das von den Berliner Bäder-Betrieben soeben neu ausgeschrieben wurde. Die Liegewiese ist als kostenlose Alternative beliebt und wird vor allem, aber nicht nur, von Nudisten genutzt.

Kurz nach der Installation des Zauns setzte die BVV nicht nur dessen teilweisen Rückbau durch, sondern forderte auch, den Zugang zum See „zu ertüchtigen und barrierefrei auszubauen“. Zusätzlich sollte das Bezirksamt Vorschläge unterbreiten, wie die Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende und Badende „weiter verbessert werden kann“.

Starke Bedenken dagegen äußerte zuletzt das Rechtsamt, das von Stadtrat Schruoffeneger um eine schriftliche Stellungnahme gebeten worden war. Die „vollständige oder auch teilweise Umsetzung“ des BVV-Beschlusses wäre demnach „rechtswidrig“, solange das Badeverbot im Bereich der Wiese gilt. Hebe man dieses auf, müsse der Bezirk „Verkehrssicherungspflichten“ übernehmen und „eine dem Badebetrieb dienende Infrastruktur“ schaffen. Laut Schruoffeneger würde dies beispielsweise den Einsatz von Aufsichtspersonen bedeuten.

Bleibe das Ufer „naturbelassen“, gebe es kein Problem, widersprach die Vize-Fraktionsvorsitzende Claudia Buß. „Dann brauchen wir nicht mehr Personal.“ Ihr Fraktionskollege Martin Burth sagte, für das Badeverbot gebe es gar keine Grundlage mehr. Er berief sich auf eine neue Auskunft des Berliner Umwelt-Staatssekretärs Stefan Tidow. Aus dessen Antwort auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Christian Hochgrebe geht hervor, dass ein Regenwasserfilter die Wasserqualität stark verbessert hat und sich die Messwerte an der Wiese nicht von denen im Freibad unterscheiden.

Als Interessenvertreter der Badegäste nahmen Hans Markert und Uwe Moldenhauer an der Online-Sitzung des Ausschusses teil. Markert nannte die Badestelle am Teufelssee als Beispiel dafür, dass „keine Infrastruktur nötig ist“. Es gebe zwar eine Wasserrettungsstation der DLRG, diese sei aber nicht durchgehend besetzt.

Es gehe nicht um zusätzliche „Anreize“, die mehr Schwimmer:innen anlocken könnten, betonte Moldenhauer. Das Ziel laute nur, die noch bestehenden Teilsperrungen durch den Zaun „rückgängig zu machen“. Stadtrat Schruoffeneger erwiderte, der BVV-Beschluss gehe weit darüber hinaus.