Namen & Neues

Brandschutz vs. Radwege in der Kantstraße? Das sagt die Verkehrsverwaltung

Veröffentlicht am 27.08.2021 von Cay Dobberke

Zu den Brandschutzproblemen in Teilen der Kantstraße gibt es nun auch eine schriftliche Stellungnahme der Berliner Verkehrsverwaltung. Staatssekretär Ingmar Streese beantwortete Fragen des AfD-Abgeordneten Hugh Bronson zu den „Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr im östlichen Abschnitt der Kantstraße“. Wie berichtet, hatte der Hausverwalter Rolf Harms zuvor Mängel angeprangert.

Autofahrern sei es unmöglich, Einsatzfahrzeugen auszuweichen, seit es wegen der Pop-Up-Radwege nur noch eine Kfz-Fahrspur pro Richtung gibt. Außerdem mangele es vor 35 Häusern an Stellflächen für Drehleiterwagen. Damit fehle ein zweiter Rettungsweg für die oberen Etagen, kritisierte Harms. Wie knapp der Platz an einigen Stellen ist, zeigt dieses Foto.

Die Feuerwehr war an der Planung der temporären Radwege gar nicht beteiligt. Darauf hatte ein Vertreter des Landesbranddirektors schon im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses hingewiesen. Jetzt bestätigt dies auch Staatssekretär Streese. Die federführende Senatsverwaltung sei nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung vorgegangen. Diese schreibe nur eine Anhörung des „Straßenbaulastträgers“ – hier das Bezirksamt – und der Polizei vor. „Der Bezirk hat sich nicht geäußert und die Polizei hat sich zu der Frage des Brandschutzes nicht geäußert.“ (Anmerkung des Autors: Das ist ja wohl auch nicht ihre Aufgabe.)

Zum Einsatz von Drehleiterwagen schreibt Streese, über „Situationen wie in der Kantstraße“ habe es grundsätzliche Beratungen der Verkehrsverwaltung, der Innenverwaltung und der Feuerwehr gegeben. Demnach sei es bei beengten Verhältnissen zwar möglich, Drehleitern „auch mit nur einseitig voller Abstützung“ aufzustellen, doch führe dies zu einem eingeschränkten Einsatzradius. Deshalb müsse es ausreichend breite Flächen für eine „beidseitig volle Abstützung“ geben.

Bleibe es dabei, dass die Autoparkspur in Teilen der Kantstraße zwischen der Fahrbahn und dem Radweg liegt, seien „bauliche Veränderungen am Mittelstreifen zwingend notwendig“.

Weniger Schwierigkeiten sieht der Staatssekretär beim Fahrtweg der Feuerwehr. Bei Bedarf könnten Einsatzfahrzeuge die Radwege nutzen, die inklusive eines „Sicherheitstrennstreifens“ drei Meter breit seien. Kein Berliner Feuerwehrwagen überschreite die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) maximal zulässige Breite von 2,55 Metern.

Die Bauaufsicht des Bezirks hatte dem beschwerdeführenden Hausverwalter Harms im Juli mitgeteilt, für eine Umgestaltung der Radwege gebe es „immer noch keine akzeptable Einigung“ mit der Senatsverwaltung. Das sei „nicht mehr aktuell“, schreibt Streese jetzt. „Gegenwärtig befindet sich eine Lösung zur Neuaufteilung des Straßenzuges in der finalen Abstimmung.“ Einzelheiten nennt der Staatssekretär allerdings nicht.

Ideen der BVV-Fraktionen haben wir vor rund einem Monat vorgestellt. Diesen Bericht finden Sie hier.