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Rudower Pflanzenmarkt zu Ende Februar gekündigt

Veröffentlicht am 21.02.2024 von Masha Slawinski

Dem Rudower Pflanzenmarkt, der sich auf dem ehemaligen Rudower Bahnhofsgelände am Rohrpfuhl befindet, wurde zu Ende Februar gekündigt. Sein derzeitiger Vermieter, die Lagrande Group, plant auf der Fläche zwischen Groß Ziethener Chaussee und Rhodeländer Weg ein Gelände mit rund 165 Wohnungen und einer internationalen Kita. Madlen Haarbach hatte Anfang 2021 darüber berichtet.

Die meisten der insgesamt fünfzehn Gewerbetreibenden, die das Gelände genutzt haben, sind mittlerweile umgezogen. Man habe mit ihnen einvernehmlich Vereinbarungen getroffen, heißt es vom Vermieter auf Anfrage. Geblieben ist der Rudower Pflanzenmarkt, denn für ihn konnten keine geeigneten Ersatzflächen gefunden werden. „Als Vorhabenträger haben wir im Laufe der Jahre zahlreiche Ersatzflächen angeboten, die von dem Pflanzenhändler abgelehnt wurden“, heißt es dazu vom Vermieter.

Sonderkündigungsrecht. Da der Senat Anfang des Jahres im vereinfachten Verfahren den Flächennutzungsplan (FNP) des ehemaligen Bahngeländes geändert hat, sieht sich der Vermieter mit seiner Kündigung des Pflanzenmarktes im Recht. Denn eine Klausel im Mietvertrag des Pflanzenmarkthändlers besagt, dass bei der Änderung des FNP ein Sonderkündigungsrecht gilt. „Der Vertrag mit dem Pflanzenhändler sieht auch keine Kündigung vor, sondern endet automatisch für den Fall, dass der Flächennutzungsplan zu Wohnen geändert wird“, so der Vermieter.

Bauprojekt in Gefahr? Neuköllns Stadtentwicklungsrat Jochen Biedermann (Grüne) zweifelt daran, dass sich aus der jetzigen Situation ein Sonderkündigungsrecht ergibt und zeigt sich über die Entwicklung verärgert. Denn dass der Vermieter passende Standortalternativen für alle Gewerbetreibenden findet, war eine Rahmenbedingung der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung (BVV), damit sie dem B-Plan zustimmt.

„Ich bin über diese kurzfristige Kündigung mehr als irritiert und sehe auf dieser Grundlage im Moment keine Basis für den Bebauungsplan. Solange da keine Entwicklung entsprechend der Absprachen stattfindet, werden wir daran als Verwaltung erstmal nicht weiterarbeiten“, sagt Biedermann. Das werde er dem Investor auch schriftlich mitteilen. Doch ob das Sonderkündigungsrecht gilt, müsse zivilgerichtlich geklärt werden und könne nicht im Rahmen des B-Planverfahrens geregelt werden.

Die Kündigung des Rudower Pflanzenmarkts ist auch Thema der BVV am 21. Februar. In einer mündlichen Anfrage erkundigt sich die Grünen-Verordnete Samira Tanana (Grüne) beim Bezirksamt, wie es die Änderung des Flächennutzungsplans mit Blick auf den Pflanzenmarkt Rudow bewertet. Weiter möchte sie wissen, welche Alternativstandorte durch den Investor vor der Kündigung des Mietvertrages vorgeschlagen wurden.