Nachbarschaft
Veröffentlicht am 29.05.2019 von Christian Hönicke

Lennart Buggert ist Teil der selbsternannten „Berliner Abschleppgruppe“.
Das sind Menschen, die die alltägliche Gängelung von Fußgängern und Radfahrern durch ignorante Autofahrer öffentlich anprangern. Und die ihrer Meinung nach skandalöse Kulanz der Berliner Behörden. Sie konfrontieren Polizei und Ordnungsamt unermüdlich mit Gefahrenmeldungen und dokumentieren das (Nicht-)Einschreiten in sozialen Medien, um den Druck zu erhöhen.
Buggert postet Fotos von Falschparkern, in Kreuzungsbereichen, vor abgesenkten Bordsteinen, auf Rad- und Gehwegen, unter seinem Twitter-Nick @lenn_rad. Es gibt auch noch den „PankowBiker“ (@BikerPankow), ein bereits recht prominenter Vertreter ist der „Polizeibeobachter“ (@Poliauwei). „Wir werden immer mehr“, sagt Buggert. Neben seinem Studium der Wirtschaftskommunikation an der HTW Berlin und engagiert sich der 26-Jährige aus Prenzlauer Berg unter anderem im Verein Changing Cities e.V. für bessere Bedingungen beim Berliner ÖPNV-, Rad- und Fußverkehr.
Bei der Polizei machen sich die Aktivisten mit ihrem Engagement offenbar nicht beliebt. „Wir tauschen uns in der Abschlepprunde aus“, sagt Buggert. „Irgendwann kennt man eben alle Tricks und Ausreden der Ordnungskräfte, warum sie nicht abschleppen wollen.“ Doch statt der Verkehrssünder würde man eher die Leute bekämpfen, die Falschparker melden: „Man sieht uns als Querulanten an.“
Derzeit fordert zwar ein breites Bündnis höhere Strafen fürs Falschparken, unter dem Motto „Knolle statt Knöllchen“. Mindestens 100 Euro soll das Stehen auf der Radspur oder in zweiter Reihe kosten. Doch auch die härtesten Strafen nützen nichts, wenn ein Verbot nicht kontrolliert wird. „Trotz des Mobilitätsgesetzes in Berlin ist die Problematik Falschparken bei den Behörden bisher nicht angekommen“, sagt Buggert. Mehr als ein Knöllchen über 10 Euro gebe es in den seltensten Fällen.
Insbesondere Pankows Ordnungshütern wirft er vor, Falschparker regelrecht zu schützen. Während die Polizeiabschnitte 25 (Charlottenburg) und 52 (Kreuzberg) auf Anruf hin schnell abschleppen ließen, sei der Abschnitt 16 (östlicher Prenzlauer Berg) „sehr weit vorne dabei, wenn es darum geht Kraftfahrzeuge nicht abzuschleppen zu lassen“.
Tagelang hatten etwa Falschparker die neu eingerichtete Busspur des Schienenersatzverkehrs für die Ringbahn blockiert, ohne dass Polizei oder Ordnungsamt einschritten. Der Polizeiabschnitt 16 verteilte stattdessen lediglich Hinweiszettelchen – erst sechs Tage nach den Weddinger Kollegen seien Pankows Beamten tätig geworden und hätten die Falschparker abschleppen lassen, so Buggert. Auch im Alltag würden viele Beamte dieses Abschnitts sich regelrecht weigern, gegen Falschparker vorzugehen. Unterstützt würde dies durch die übergeordnete Polizeidirektion 1 (zuständig für Reinickendorf und Pankow): „Leider decken die Vorgesetzten das Verhalten, statt es zu hinterfragen.“
Ein großes Problem ist dabei wie immer in Berlin das Kompetenzwirrwarr. „Häufig hört man bei der Polizei, das Ordnungsamt sei zuständig für Parkvergehen“, sagt Buggert. Doch das stimmt nicht. Es gibt die Geschäftsanweisung des Polizeipräsidiums Nr. 15/2014, die für die Berliner Polizei und Ordnungsämter bindend ist – sie ist im Internet hier frei einsehbar.
Für den ruhenden Verkehr gibt es demnach eine „parallele und gleichberechtigte Zuständigkeit“ von Ordnungsamt und Polizei. Die Polizei sei speziell zuständig bei „konkreten Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen“. Meldungen darüber sollten über den Notruf 110 gemacht werden, erläuterte einst der frühere Innensenator Frank Henkel (CDU). Demnach stellen etwa Falschparken auf Busspuren und auf Radwegen grundsätzlich „einen Regelfall des Umsetzens und somit grundsätzlich einen eilbedürftigen Einsatz dar“.
Bei „nicht eilbedürftigen“ Parkverstößen solle geprüft werden, „ob das (…) Ordnungsamt den Auftrag übernehmen kann“. Klingt kompliziert? Es wird noch komplizierter. Denn auch das Ordnungsamt kann und soll zur „Gefahrenabwehr“ abschleppen lassen, bei Verstößen, die „nicht im Zusammenhang mit Verkehrszeichen stehen“. Zum Beispiel, wenn ein Auto nicht den Abstand von fünf Metern zu einer Kreuzung einhält. Das ist zwar „nicht eilbedürftig“, aber abschleppwürdig. Geht’s noch ein bisschen komplizierter? Klar. Denn wenn dem Ordnungsamt dies „nicht zeitgerecht möglich“ sei, „hat die Polizei die Maßnahmen (…) zu treffen“.
Wenn Radfahrer oder Fußgänger durch Falschparker behindert oder gefährdet werden, wählt Buggert meist die 110. „Wenn man wegen eines Falschparkers beim Abschnitt direkt anruft, heißt es meist: Wir haben gerade keine freien Wagen zur Verfügung. Und bei Schichtwechseln wird so ein Einsatz gern mal vergessen. Bei der 110 wird jeder Anruf protokolliert und muss bearbeitet werden.“
Er warte dann häufig am Tatort auf die Ordnungskräfte, denn das erhöhe die Chancen auf ein Abschleppen: „Leider missachten die Ordnungskräfte im überwiegenden Teil der Stadt die Geschäftsanweisung. Ich kann sie vor Ort wenigstens darauf hinweisen.“ In der Anweisung werden auch die erwähnten „Regelfälle des Umsetzens“ vorgegeben. Die sehen im Gefahren- und Behinderungsfall vor, dass zuerst der Halter des Fahrzeugs ausfindig gemacht werden soll. Ist das nicht möglich, soll der Wagen zügig umgesetzt werden. Buggert: „Dass dann tatsächlich abgeschleppt wird, ist aber kein Regel-, sondern der absolute Einzelfall.“
Buggert berichtet von Ordnungshütern, die „regelrecht allergisch“ auf den Hinweis zur Geschäftsanweisung reagieren, „weil sie offensichtlich keine Lust haben“. Sie würden häufig ihren „Ermessensspielraum“ anführen, den sie de facto nicht hätten. Oder sie würden „keine Gefährdung“ erkennen. Oder sich auf die Wahrung der „Verhältnismäßigkeit“ zum Schutz der Autofahrer berufen. „Dabei ist die Anweisung ganz klar: Gefährdungen oder Behinderungen müssen zügig entfernt werden“, so Buggert. Eigentlich. Bei einer zugeparkten Kreuzung in Prenzlauer Berg habe ihm ein Polizist einmal lapidar erklärt, dass Rollstuhlfahrer doch auch woanders die Straße überqueren könnten.
Deshalb leitet Buggert seit einiger Zeit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen abschleppunwillige Beamte ein. Daraufhin bestellte die Beschwerdeabteilung der Polizeidirektion 1 ihn im Dezember ein. Buggert wurde von einem Bekannten begleitet, der sich schon zwei Jahrzehnte mit der Problematik herumschlägt. „Er sagte gleich, ich soll nicht viel von dem Termin erwarten.“
In der Tat sei dann nicht das fehlerhafte Verhalten der Polizisten erörtert worden. „Stattdessen wurden die Polizisten immer wieder unsachlich. Der Anwesende des Abschnitt 16 etwa warf mir ein ‚anmaßendes‘ Verhalten vor und bezeichnete mich als ‚Hilfssheriff‘. Das ist das übliche Vorgehen der Polizei, um Querulanten wie mich ruhig zu stellen.“
Die Polizeibeamten hätten sogar bestritten, dass überhaupt eine Gefahr von Autos ausgehen würde, die im Kreuzungsbereich parken, obwohl dies in der herrschenden Rechtsprechung „als Störung der öffentlichen Sicherheit“ gewertet wird. Dem widerspricht auch die Geschäftsanweisung, die hier als „gefahrenabwehrende Maßnahme“ eine Umsetzung vorsieht. Man habe ihm zudem erklärt, man würde seine Eingaben künftig nicht mehr bearbeiten: „Polizeihauptkommissar Jens-Oliver Heuer hat mir unter Androhung einer Strafanzeige davon abgeraten, künftig den Polizeinotruf 110 zu wählen.“
Doch Buggert gibt nicht auf. Er hat bei Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) nun sogar eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den kompletten Abschnitt 16 eingereicht. Nun läuft eine „fachaufsichtsbehördliche Prüfung“. Neben dem Ersatzverkehr ist Heuers Drohung Gegenstand der Ermittlungen. Auf Nachfrage hin wollte die Polizei Berlin wegen des laufenden Verfahrens nicht viel sagen. „Wie für jede andere Person gilt jedoch auch für Beschäftigte der Polizei Berlin erst einmal die Unschuldsvermutung“, so Pressesprecher Thilo Cablitz. „Ob und inwieweit ein Fehlverhalten vorliegt, wird diese umfassende Prüfung zeigen.“
Zur Lage rund um den Ersatzverkehr kam zumindest die Senatsverwaltung jedoch schon zu einem Urteil: Das Handeln der Pankower Polizisten sei „nicht zu beanstanden“. Erst nach Buggerts Beschwerde am 10. April habe man eine „korrekte Beschilderung“ der Busspuren angebracht, Umsetzungen seien daher erst seit dem 13. April „rechtssicher möglich“ gewesen. Laut Buggert gibt sich der Abschnitt 16 auch von dem Prüfverfahren „leider völlig unbeeindruckt davon und will weiterhin nicht abschleppen“. – Foto: privat / Text: Christian Hönicke
+++ Diesen Text haben wir dem Tagesspiegel-Newsletter für Berlin-Pankow entnommen. Den gibt es in voller Länge und kostenlos hier: leute.tagesspiegel.de
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