Namen & Neues
Letzte Ehre für Tote ohne Angehörige: "Auch für Spandau denkbar"
Veröffentlicht am 22.01.2019 von André Görke
Mit der Autofähre „Hol Über III“ ist Reinickendorf nur 2,5 Minuten von Spandau entfernt – dazwischen liegen aber manchmal Welten. 226 Kerzen brannten am Sonntagabend auf den Stufen einer Reinickendorfer Kirche. Jede Kerze erinnerte an einen Menschen, der 2018 von der Ordnungsbehörde des Bezirks Reinickendorf bestattet worden war, weil der Tote keine Angehörigen hatte und arm war – zum Beispiel ein Obdachloser. Mein Newsletter-Kollege dort drüben, Gerd Appenzeller, hat über diese berlinweit erstmalige Trauerfeier berichtet, die Bürger, Kirche und Gesundheitsstadtrat Uwe Brockhausen, SPD, gemeinsam organisiert haben. Rührend war das, Respekt. Und in Städten wie Köln ganz normal. Wir haben Bezirkschef Helmut Kleebank, SPD, den Text aus dem Reinickendorf-Newsletter gemailt. Kleebank hat sich das durchgelesen und darüber nachgedacht. Er will das jetzt mit den Kollegen im Rathaus diskutieren. „Ich halte das für eine menschlich sehr anständige und auch nachahmenswerte Aktion“, sagte Kleebank dem Spandau-Newsletter. „Ich kann mir das auch für Spandau vorstellen.“ Das Thema kommt auf Wiedervorlage.
Von wie vielen Menschen reden wir? Der Gesundheitsstadtrat in Spandau heißt Frank Bewig, CDU.Er bereitet sich schon mal auf das Gespräch mit Kleebank vor und lässt sich ein paar Fakten raussuchen. Für den Spandau-Newsletter guckte sein Büro mal in die Akten der Friedhofsverwaltung: „2017 wurden für Spandau 176 ordnungsbehördiche Bestattungen durchgeführt. Im Jahr 2018 waren es 140. Und 2019 sind es bereits 14 Bestattungen.“ Bestattet werden diese meist armen, einsamen Menschen nicht in Spandau, sondern auf dem Alten Domfriedhof St. Hedwig in Berlin-Mitte, meistens mit einem Merkpfahl. Ob eine beispielsweise jährliche Trauerfeier in einer Spandauer Kirche angemessen ist, darüber kann jeder selbst nachdenken. Die klaren Vorschriften besagen das: „Das Bezirksamt legt die Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) nach pflichtgemäßem Ermessen fest.“ Gibt es schriftliche Willensäußerungen des Verstorbenen? Oder von Angehörigen? Sind religiöse Gründe zu berücksichtigen, die einer Feuerbestattung entgegenstehen? Und generell: „Leichen, deren Identität nicht bekannt ist, dürfen nicht feuerbestattet werden.“ Wieder eine Menge gelernt, oder? – Autor: André Görke
Diesen Text haben wir dem neuen Spandau-Newsletter entnommen. Sie wollen mehr aus Spandau lesen? Einmal pro Woche bekommen Sie von mir den Newsletter voller Nachrichten aus Ihrem Kiez. Komplett lesen, kostenlos bestellen: leute.tagesspiegel.de