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2,3 Millionen Euro Haushaltsmittel für Grundwasser-Projekt im Blumenviertel

Veröffentlicht am 27.11.2019 von Madlen Haarbach

2,3 Millionen Euro Haushaltsmittel für Grundwasser-Projekt im Blumenviertel. Die rot-rot-grüne Landesregierung hat laut Informationen des Tagesspiegels beschlossen, im kommenden Haushalt für die Jahre 2020/21 2,3 Millionen Euro für ein sogenanntes „Pilotprojekt Grundwasser“ im Blumenviertel in Rudow (Berlin-Neukölln) bereit zu stellen. Mit den Mitteln sollen demnach Härtefälle abgewendet werden und die vom steigenden Grundwasser betroffenen Menschen an einen Tisch gebracht werden. So soll an einer Alternative, die sowohl für die Stadt Berlin als auch die betroffenen Bewohner*innen machbar ist, gearbeitet werden. Details, wie genau diese Mittel eingesetzt werden sollen, sind bislang unklar. „Ich hoffe, dass wir von Landesebene aus hier einen Mittelweg zwischen den Fronten eröffnen können“, sagte der Abgeordnete Georg Kössler (Grüne) dem Tagesspiegel. Und weiter: „Eine komplette Staatsfinanzierung ist rechtlich nicht machbar und politisch nicht sinnvoll. Aber wir wollen und werden die Betroffenen nicht alleine lassen.“ Gleichzeitig tue es ihm leid, dass der CDU ein Wahlkampfthema abhanden komme, holt er noch in Richtung Opposition aus.

Wie berichtet, hatten der Verein Siedlungsverträgliches Grundwasser in Berlin (SVG) und der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) kürzlich verkündet, gegen das Land Berlin klagen zu wollen, weil dieses die Brunnenanlagen abschalten will. Einer der Vorstände und Sprecher der SVG ist Olaf Schenk, der für die CDU in der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung sitzt. Seit über zwei Jahren protestieren Anwohner*innen gegen die drohende Abschaltung der Anlage. Diese senkt den Grundwasserpegel und sorgt damit für trockene Keller in der Siedlung. Das ist allerdings nur ein Nebeneffekt der Anlage, die Ursprünglich für die Altlastensanierung in Johannisthal verwendet wurde. Der Senat sieht die Verantwortung bei den Hauseigentümer*innen und will die Brunnenanlage nicht weiter finanzieren. Dabei verweist er auch auf die Berliner Bauordnung, die Hauseigentümer*innen selbst in die Pflicht nimmt. Die betroffenen Häuser sind aus Senatssicht nicht fachgerecht gegen das Grundwasser abgedichtet. Vielmehr treiben Senat und Bezirksamt seit 2017 eine mögliche Vereinsgründung voran. Dieser Verein soll den Betrieb der Anlage künftig finanzieren, wird von vielen Anwohner*innen allerdings abgelehnt (NL vom 18. Juli 2018). Wie die Morgenpost berichtet, sollen die Anwohner*innen nun, laut den Plänen von SVG und VDGN, lieber rund 30.000 Euro in die Klage gegen das Land Berlin als in den Betrieb der Brunnenanlage investieren.  – Text: Madlen Haarbach

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