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Verwaltungsgericht kippt Modernisierungsverbot in der Gropiusstadt

Veröffentlicht am 26.06.2019 von Madlen Haarbach

In einem Eilverfahren kippte das Berliner Verwaltungsgericht vergangenen Donnerstag das Modernisierungsverbot, das das Bezirksamt gegenüber der Gropiuswohnen in der Gropiusstadt ausgesprochen hatte. Mit dem Verbot berief sich das Bezirksamt auf die Umstrukturierungsverordnung, die Mieter*innen in der Gropiusstadt vor Mietsteigerungen durch Modernisierungen schützen soll (NL vom 2. Januar). Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Bezirksamt die Umstruktierungsverordnung nicht auf die gewählte Rechtsgrundlage stützen könne. Das Bezirksamt könne seinen Zweck, nämlich Mieterhöhungen und Verdrängung zu vermeiden, auch über die Milieuschutzverordnung erreichen. Die fand in diesem Fall aber keine Anwendung.

Foto: Thilo Rückeis

Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) bezeichnete die Entscheidung als „unerfreulich“. Allerdings sei von Beginn an klar gewesen, dass das Instrument der Verordnung mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist, da es bislang wenig zum Einsatz gekommen sei. „Wir sind dabei den Beschluss des Verwaltungsgerichts auszuwerten“, sagt Biedermann. Aus seiner Sicht habe das Gericht jedoch eine extrem enge Definition der Umstrukturierungsverordnung zu Grunde gelegt. Eine mögliche Konsequenz sei eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. Ob das Bezirksamt diesen Weg wähle, werde in den nächsten Tagen entschieden.

„Gleichzeitig bleibt für mich zentral, dass die – durchaus gewünschte – Umstrukturierung in der Gropiusstadt gesteuert und sozialverträglich erfolgt“, so Biedermann weiter. Bei der Neuausrichtung der Gropiusstadt komme aus seiner Sicht der §172 Baugesetzbuch zur Geltung, der die Erhaltung baulicher Gebiete regelt. „Der Aufstellungsbeschluss soll uns ja genau die Zeit geben, hier eine entsprechende Satzung vorzubereiten und zu erlassen. Daran werden wir weiterarbeiten. Parallel dazu werden wir den Beschluss zum Anlass nehmen, weitere Maßnahmen zur Sicherung einer sozialverträglichen Modernisierung erneut zu prüfen“, so Biedermann.

Die Mieter*innen der Gropiuswohnen, die sich unter anderem in der Mieterinitiative Ulli zusammengeschlossen hatten, beklagten zuletzt „Machtpoker“ der Gropiuswohnen. Weil das Bezirksamt ein Baustopp aussprach, gab es undichte Fassaden und bei mehreren Mieter*innen Wassereinbrüche . Die Verhandlungen zwischen Bezirksamt und Gropiuswohnen würden nur schleppend verlaufen. „Anstatt einer Vereinbarung mit dem Bezirksamt zuzustimmen, lässt Gropiuswohnen uns Mieter im Regen stehen. Das ist Machtpoker pur“, sagt Byrgit Balder von der Mieterinitiative Ulli.